Chef verweigert Urlaubsgenehmigung, da Vertreter den U-Antrag nicht abzeichnet
Guten Tag an alle Forianer, in unserer Firma wird Urlaub folgendermaßen beantragt: Man füllt ein Formular mit Daten, Urlaubstagen etc. aus, lässt seinen Vertreter dieses Blatt abkürzeln, der sich damit gleichzeitig verpflichtet, in der Zeit im Büro zu sein, in der ich in Urlaub bin. Danach erhält der Chef diesen Vordruck und genehmigt den Urlaub. Anschließend erhält man den vom Chef abgezeichneten Urlaubszettel genehmigt zurück. Somit muss mein Urlaubsantrag von meiner Kollegin und meiner Chefin genehmigt werden. Nun beantrage ich Urlaub für die Osterferien 2013. Meine Kollegin (Vertreterin), die ansonsten meinen Urlaubszettel abkürzelt und damit meine Vertretung sicherstellt, weigert sich nun, sich so weit im voraus festzulegen und sagt mir, dass sie meinen Urlaubsantrag noch nicht unterschreiben kann, da sie sich jetzt noch nicht dazu außern kann und selber höchstwahrscheinlich auch in den Osterferien weg will; sie weiß nur noch nicht, welche der beiden Osterferien-Wochen sie nehmen wird. Ich möge mich noch bis Anfang 2013 gedulden. Meine Kollegin und ich sind beide an die Schulferien gebunden: sie durch Kind und ich durch einen Ehemann, der Lehrer ist. Da ich meinen Urlaub bereits jetzt plane (und jetzt buchen möchte), fühle ich mich wenig motiviert, mit der Beantragung meines Urlaubs noch 5 Monate zu warten, um mich dann mit ihr darüber zu streiten, wer welche der beiden Oster-Urlaubswochen bekommt. Ich könnte mich jetzt bereits auf die zweite Woche festlegen - aber, wie geschildert, möchte meine Kollegin nicht unterschreiben. Was ist zu tun, um Eskalation zu vermeiden, um den Urlaub bereits jetzt genehmigt zu bekommen, damit wir günstig buchen können? Meine Chefin möchte dazu keine Stellung nehmen und sagt einfach "macht das unter euch ab". Danke für Euer Feedback und liebe Grüße gabih4
7 Antworten
Es kann für deinen Betrieb doch nur gut sein, wenn er fühzeitig über Urlaubswünsche informiert wird. Also kann es nicht zu deinen Lasten gehen, wenn du deine Pläne frühzeitig machst.
Nach Urteilen der Arbeitsgerichte gesteht man einem Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass er in angemessener Zeit eine Antwort auf seinen Urlaubsantrag bekommt. Ein Aufschieben der Antwort ist nicht zumutbar. Das LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70 hält eine Frist von einem Monat zur Genehmigung von Urlaub für angemesssen. Ich halte es also für rechtlich fragwürdig, wenn der Betrieb eine entscheidung über die Genehmigung verweigert und auf die eventuellen Wünsche der Vertretung verweist. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass die Fronten zwischen den Beteiligten tief verhärtet sind, während sich der eigentlich Verantwortliche, der Betrieb, fein raushält.
Im Übrigen wäre diese Angelegenheit eine Sache für den Betriebsrat. Und selbst wenn es keinen Betriebsrat gibt, sollten andere. verlässliche Regelungen festgelegt werden, bei denen solche Ungereimtheiten ausgeschlossen sind.
Noch ne Info:
Und man beachte: der Arbeitgeber muss reagieren. Er kann sich dieser Pflicht nicht entziehen und die Antwort von der Willkür von anderen Beschäftigen abhängig machen.
Herzlichen Dank für die informative Antwort; die erste substanzielle Information auf meine Frage. LG, gabih4
Falls deine Kollegin genauso von deiner Vertretungsbereitschaft abhängig ist, kannst du ihr ja androhen, dass du dann ebenfalls die Unterschrift verweigern bzw. verzögern wirst, so dass sie letztlich garnichts mehr planen kann. Mit ihrer sturen Haltung tut sie sich selbst auch keinen Gefallen.
Der Einwand deiner Vertretung ist nachvollziehbar! Schon jetzt für Ostern nächstes Jahr zu unterzeichnen ist wirklich früh. Vielelicht könnte man ja schauen ob und wer dieses ja Ostern wann hatte und ob man sich dann kollegial einigt es wieder oder umgedreht so zu handhaben! Der Arbeitskollegin vielleicht erklären das man besonders früh bucht um Geld zu sparen!?! Oder aber eine andere Vertretung, sofern ihr da nicht aneinander gebunden seit!
Wenn du auf keine andere Vertretung zurückgreifen kannst dann belibt dir nichts anderes als zu warten. Am besten ist du sagst ihr aber schon einmal welche Wunschwoche du hast damit wenn sie mit der Urlaubsplanung beginnt eventuell darauf rücksicht nehmen kann!
"Der Einwand deiner Vertretung ist nachvollziehbar!"
Finde ich absolut nicht. Für die betriebliche Organisation ist es eher günstig, wenn die Urlaubsplanung frühzeitig bekannt ist. Und eigentlich ist es nicht die Aufgabe der Beschäftigten selbst, für eine Vertretung zu sorgen. Der Betrieb (Vorgesetzte) muss hier eine Entscheidung treffen. Und es sollte in seinem Interesse sein, wenn er frühzeitig planen kann.
Weder Kinder noch Beruf verpflichten andere Urlaubsberechtigte auf Gewährung oder Verzicht bestimmter Urlaubszeiten. Daher ist es schon einmal gut, daß alle Mitarbeiter auch gleichzeitig in Zeiten der Osterferien ihren Urlaub nehmen können.
Wenn deine Vertreterin aber noch nicht derart lange vorzeitig über ihre Planung zur ersten oder zweiten Woche entscheiden will, kannst du sie nicht zwingen :-O
Möglicherweise entscheidet sich das auch bei ihrem Partner bzw. Mitreisenden erst später?
Deine Buchungswünsche wirst du also bis dahin wohl hintenan stellen müssen :-(
Denn deine Chef ist smart, stellt lediglich die aus seinr Sicht notwendige Arbeitsfähigkeit der Abteilung sicher und überlässt die Urlaubsplanung insofern allein den Mitarbeitern :-)
Und durch die betreibliche Vereinbarung, daß der Antrag abgezeichnet zur Genehmigung vorgelegt werden kann, kannst du ohne Kürzel nicht mal einen Urlaubsantrag stellen, den er dann genehmigen müßte, sofern dem keine betreiblichen Belange entgegenstünden :-O
G imager761
"Weder Kinder noch Beruf verpflichten andere Urlaubsberechtigte auf Gewährung oder Verzicht bestimmter Urlaubszeiten. Daher ist es schon einmal gut, daß alle Mitarbeiter auch gleichzeitig in Zeiten der Osterferien ihren Urlaub nehmen können."
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Sachverhalt stimmt. Demnach hätte ein Single ohne Kind Vorrang vor einer alleinerziehenden Mutter eines schulpflichtigen Kindes bei der Gewährung des Urlaubs in den Schulferien. Voraussetzung: er stellt seinen Urlaubsantrag zeitlich eher, als die alleinerziehende Mutter ? Bei uns ist es üblich, dass in den Schulferien diejenigen Mitarbeiter Vorrang bei der Urlaubsgenehmigung haben, die schulpflichtige Kinder oder schulpflichtige Ehepartner haben. Aber war nutzt das, wenn vertretende Kollegen den Urlaub vor dem Chef "genehmigen" müssen?
Im Gegenteil, niemand hat ein Vorrecht - so wie ich es geschreiben habe.
Dem Gesetz nach wären Urlaubswünsche zwar zu berücksichtigen, aber das meint aber eben auch, das Eltern schulpflichtiger Kinder oder Lehrer ebensogut auf die Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien ausweichen können oder ein Single in der günstigen Zeit oder im März auch verreisen darf und du eben nicht stumpf alljährlich eine Osterwoche wegblocken kannst :-)
Im Klartext: Dein Osterurlaub im Schnee fällt aus, wenn zwei denkbare Vertreter gemeinsam endlich auch mal zu Ostern eine Woche verreisen wollen oder dein für die zweite Woche genehmigter Urlaub widerrufen würde, wäre dein Vertretung nach ihrem Urlaub erkrankt.
Im Übrigen hast du es richtig erkannt: Ohne Vertretungsregelung kein Urlaub - und den legst du nun mal nicht 7 Monate im Voraus und schon garnicht alljährlich für andere gleich mit fest :-O
Bildlich: Das "Reservierungshandtuch" hat auch in der betreiblichen Urlaubsplanung keinen beanspruchbaren Wert :-)
G imager761
Das Urlaubsgesetz besagt sehr wohl, dass Arbeitnehmern mit besonderen sozialen Gesichtspunkten Vorrang bei der Urlaubsplanung zu gewähren ist. Wobei schwer zu entscheiden wäre, ob ein schulpflichtiges Kind oder der Ehemann als Lehrer das schwerer wiegende Agrument ist.
Ich finde das eine sehr komische Regelung, der Chef traut sich da offensichtlich keine Entscheidungen zu treffen und wälzt das auf die Angestellten ab > nicht gut fürs Betriebsklima! Red mal mit dem Chef und sag ihm, dass du nicht warten kannst bis deine Kollegin das vielleicht unterschreiben will weil du planen musst. Das wird er ja wohl verstehen, vielleicht findet sich so eine Lösung.
Die von dir vorgeschlagenen Versuche, der Kollegin etwas zu erklären, habe ich bereits hinter mit - erfolglos.