Besteht die Chance eine Teilrente zu bekommen?

5 Antworten

Du kannst bei deiner BG formlos einen Antrag auf Rente stellen. Dort kannst du reinschreiben, welche Einschränkungen du noch hast. Man wird dich dann durch einen ärztlichen Gutachter begutachten lassen und danach über den Rentenanspruch entscheiden. Bei den von dir beschriebenen Einschränkungen kann es gut sein, dass du auf eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % kommst und daher einen Rentenanspruch hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kevin674 
Fragesteller
 22.03.2022, 17:55

Sollte man das schon direkt machen, also spricht in der Heilungsphase? Oder erst wenn man sein bestes gegeben hat und immer noch die Folgeschäden hat?

expertsv  22.03.2022, 18:00
@Kevin674

Sobald du wieder arbeitsfähig bist, kannst du das machen. Wie die BG dann mit dem Antrag umgeht, wirst du sehen. Für dich ist es nur eine kurze Nachricht an die BG, dann kannst du die Rückmeldung abwarten. Bis so ein Gutachten erstellt ist, dauert es manchmal sowieso einige Wochen, von daher machst du da nichts verkehrt.

Ein Anspruch auf eine Rente hast du bei der BG, wenn deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um 20% gemindert ist. In der Regel ist man bemüht, zeitnah nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit über die Rente zu entscheiden.

Die BG muss auch von Amts wegen - also ohne Antrag - eine Rente feststellen bzw. prüfen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass du Anspruch haben könntest. Man weiß aber natürlich nie, was die BG für Auskünfte vom D-Arzt bekommen hat. Deswegen ist es sinnvoll, wenn du der BG kurz wie in deiner Frage schilderst, welche Einschränkungen du noch hast.

hilflos99  23.03.2022, 12:43

vor einer REHA ist der Antrag sinnlos

expertsv  23.03.2022, 13:22
@hilflos99

Nein. Der größte Teil der Rehamaßnahmen wird mit Eintritt der Arbeitsfähigkeiten abgeschlossen sein.

Dann stellt man einen Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, wenn der Unfall dort gemeldet wurde und auch als ein solcher anerkannt wurde.Die Rente gibt es erst ab Antragstellung, also tummel dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
expertsv  22.03.2022, 17:52

Die Rente gibt es tatsächlich auch rückwirkend und nicht erst ab Datum der Antragstellung. Man wird die MdE ab Wegfall des Verletztengeldes einschätzen und auch ab dann zahlen.

Kommt drauf an wie alt du bist unter 50 fast keine Chancen und wenn du irgendwie eine Art Rente bekommen solltest ist die so gering das als nächstes das Sozialamt deine Anlaufstelle sein wird. Wir werden so betrogen mit der Rente

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sassenach4u  22.03.2022, 07:59

Das stimmt nicht- bei einem anerkannten Wegeunfall kommt die BG mit einer Rente sehr wohl in Frage.

expertsv  22.03.2022, 17:53

Es geht ja nur darum, dass die Unfallfolgen überhaupt entschädigt werden. Er will seine Erwerbstätigkeit ja nicht aufgeben. Je nach Jahresarbeitsverdienst kommen da ein paar hundert Euro Rente monatlich zusammen.

Du brauchst ein ärztliches Gutachten, glaube ich.

expertsv  22.03.2022, 17:54

Das wird die BG in Auftrag geben.

Da geht man zur Gemeinde oder zur Rentenstelle der Stadt und stellt einen Antrag.

Wenn du dafür den Termin ausmachst, fragst du gleich, was du mitbringen sollst. (Personalausweis etc.)

Kevin674 
Fragesteller
 21.03.2022, 21:22

Denke nicht, dass man den Antrag direkt stellt, oder? Ich meine, erst mal versucht man ja das Maximum rauszuholen, wenn danach irgendwelche Schäden vorhanden sind, wäre es doch sinnvoll diesen Antrag zu stellen.

Plaritma  21.03.2022, 21:25
@Kevin674

Du wolltest doch eine Teilrente?

Wäre die Antwort besser gewesen: "Ich glaube nicht; obwohl: es kann sein."

sassenach4u  22.03.2022, 07:59
@Kevin674

Was ist denn das "Maximum"? Die BG beauftrag einen Gutachter, der entscheidet, ob und in welcher Höhe zu eine Rente bekommen kannst.

sassenach4u  22.03.2022, 07:56

Weder noch- die BG ist zuständig.

Plaritma  22.03.2022, 12:27
@sassenach4u

Wenn man aber weder arbeitet, noch krank geschrieben ist oder arbeitslos?

Welche BG sollte da zuständig sein?

sassenach4u  22.03.2022, 15:53
@Plaritma

Wegeunfall schreibt man dann nur, wenn man sich auf dem Weg von oder zur Arbeit befunden hat. Zuständig ist dann die BG, bei der man durch den AG versichert ist. Wenn man nicht arbeitet hat man einen Freizeitunfall- das ist der feine Unterschied.

Plaritma  22.03.2022, 15:57
@sassenach4u

Ja: hier hast du natürlich Recht. 👍

sassenach4u  22.03.2022, 17:12
@Plaritma

Dir einen sonnigen Feierabend!

Plaritma  22.03.2022, 18:48
@sassenach4u

Danke, Kuchen 🎂 ist fertig!

Dir auch einen netten Abend!👌