Beschwerde gegen Gesetzlichen Betreuer?
Wohin wende ich mich wenn der Gesetzliche Betreuer seinen Pflichten nicht nachgeht Z.b nicht die benötigten Unterlagen für einen Termin zusammengesucht hat obwohl er 6 Monate dafür Zeit hatte. Oder sich seit über 1 Jahr nicht um eine neue Wohngemeinschaft für die von ihm Betreute Person kümmert da sie in einem für sie unpassenden Heim lebt was eigentlich nur eine vorübergehende Lösung sein sollte .
3 Antworten
Im Prinzip das Betreuungsgericht, das stimmt. Es kommt aber auch darauf an, ob du überhaupt Beschwerdeberechtigt bist. Warst du bei irgendwas von der Betreuung Verfahrensbeteiligter? Und am Wichtigsten: Was will den überhaupt die betreute Person, warum beschwert die sich nicht?
Zuständig ist das Betreuungsgericht, dass den Betreuungsbeschluss unterschrieben hat.
Eine einfache mündliche Beschwerde wird hier wohl nicht zielführend sein, da Betreuungsrichter und gesetzliche Betreuer oftmals unter einer Decke stecken,.
Deshalb rate ich dazu, einen schriftlichen Antrag auf Beendigung des Betreuungsverfahrens oder auf einen Wechsel des Betreuers zu stellen.
In diesem Antrag sollten dann dargelegt werden, warum Du den Betreuer nicht mehr brauchst und dass Du alles selbst erledigen kannst, Es sollten zudem die Defizite des Betreuerverhaltens detailliert aufgeführt werden.
An das ( zuständige ) Gericht, welchen diesen Betreuer eingesetzt hat.