Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Eltern, Schwester)?
Hallo,
ich fülle eben einen Antrag aus un bin total verwirrt! ! (DIE SCHWARZEN PUNKTE SIND DIE, DIE AUF MICH ZUTREFFEN) ! Auf dem Antrag steht "Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft: ○ Ich lebe mit meiner Ehegattin/meinem Ehegatten. Wir leben nicht dauernd getrennt. ○ Ich lebe zusammen mit meiner eingetrangenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin/ meinem eingetragnen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner. Wir leben nicht dauernd getrennt. ○ Ich lebe mit meiner Patnerin/meinem Partner in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft • Ich lebe mit mindesten einem unverheirateten Kind unter 25 Jahren zusammen. • Ich bin unter 25 Jahre alt und lebe mit meinen Eltern bzw. einem Elternteil zusammen
ABER
Auf dem nächsten Punkt im AUSFÜLLHINWEIS (Nr. 12) zur Haushaltsgemeinschaft steht:
Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind, gehören zur Haushaltsgemeinschaft. Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören z. B. ○ Verwandte und Verschwägerte (z. B. Eltern, Großeltern, Stiefelternteile, Geschwister, Onkel, Tanten), ○ Pflegekinder und Pflegeeltern
Soll ich jetzt meine Eltern (verheiratet) zur Bedarfsgemeinschaft oder zur Haushaltsgemeinschaft eintragen? Das gleiche auch für meine Schwester (24, Studentin)?
4 Antworten
In welcher SSW - bist du denn ?
Wenn du schwanger und unter 25 bist hast du unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf ALG - 2,ab dem 6 Monat könntest du sogar auf eine eigene angemessene Unterkunft bestehen bzw.die Kostenübernahme für diese.
Muss dann nur vorher beantragt und bewilligt werden,dazu kannst du dann auch eine Erstausstattung für Wohnung und Kind beantragen.
Ab dem Mutterschutz steht dir vom Kindsvater Unterhalt für dich zu,wenn er leistungsfähig wäre,ab der Geburt dann vorrangig erst mal Unterhalt fürs Kind,hätte er dann immer noch mehr als derzeit 1200 € Netto,dann stünde dir bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu.
Normalerweise gehören Kinder unter 25 zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern,wenn sie ihren Unterhalt nicht selber bestreiten können,wenn du aber schwanger bist und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf ALG - 2 hast,können deine Eltern ja nicht mehr zu deiner BG - gehören,denn sonst wären sie dir ja vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.
Sie würden also dann wie deine Schwester auch nur Mitglieder der HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) sein.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn du Fragen hast, Ruf per Telefon die stelle an wo du diesen Antrag bekommen hast. die können dir nähere Informationen nennen was wo eingetragen werden muss. Wenn du irgendwo was falsch eingetragen hast ,dann gibts nachher unangenehme Fragen die man lieber aus dem Weg gehen sollte.
Ich habe jetzt beim Jobcenter angerufen und die meinten, dass ich einige Dokumente, unter anderem auch die Einkommensnachweise meiner Eltern mitbringen soll.
Ich bin 18 und schwanger also habe ich doch Anspruch auf ALG II unabhängig von dem Einkommen meiner Eltern oder etwa nicht?
Hier ist noch die Fürsorgepflicht teilweise von Belang. Deswegen will das Jobcenter Prüfen ob deine Eltern auch dich finanziell mit dem Kind Unterstützen können wenn der Vater des Kindes es nicht kann. Können deine Eltern dich finanziell tragen kriegst kein ALG II. Ich möchte nicht Unhöflich sein oder gemein zu dir ,bitte das auch nicht so Verstehen ,aber wenn der Vater deines Kindes dich nicht finanziell Unterstützen kann war es wohl die falsche Wahl als Elternteil. Das hat mit Liebe nichts mehr zu tun.
Bist du unter 25? Dann gehören deine Eltern zu deiner Bedarfsgemeinschaft, was die Haushaltsgemeinschaft mit einschließt.
Bist du älter als 25, gehören deine Eltern nur zur Haushaltsgemeinschaft.
Analog gilt dies auch für deine Schwester.
Nachzulesen in § 7 Abs. 3 SGB II.
Ist doch alles ausreichend in der Ausfüllhilfe beschrieben.
Wenn jeder seinen Unterhalt selbst bestreitet (selbst Essen einkauft usw.) gibt es keine Bedarfsgemeinschaft.
Wohngemeinschaft schon. aber auch hier ist man als Beteiligter einer WG nicht Verpflichtet angaben über die in der WG lebenden Personen mit anzugeben. Anders sieht es aus wenn man Verheiratet ist und mit dem Lebenspartner/Partnerin zusammen in einer Wohnung lebt.
Nur mal so als Beispiel.
Ein Kollege wohnt mit einer Frau in einer WG. Dies wurde in seinem Antrag auch ausdrücklich so Vermerkt. Trotzdem wollte das Jobcenter wissen wie viel diese Frau Verdient. Da aber es gesetzlich geregelt ist das man keine Auskunft bei einer Wohngemeinschaft über die Personen IN der WG Angeben muss ,war er so nicht Verpflichtet diese Angaben mitzuteilen.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Dazu gibt es auch genügend Querverweise im WWW.