Bankschließfach nach dem Tode
Guten Abend,
vergangene Woche ist mein Vater verstorben. Da er gerichtlich geschieden ist, sind mein Bruder und ich die nächsten Angehörigen.
Mein Vater lebte in den letzten Jahren relativ einsam, da liegt allerdings auch daran, da er schwer krank war (u.a. Korsakow-Syndrom) und sich nicht helfen lassen wollte...
Nun haben wir vor einigen Tagen in seiner Mietwohnung nach persönlichen Unterlagen gesucht, welche der Bestatter benötigte.
Dabei fiel uns auf, dass mein Vater zwei Konten (insg. ca. 5000€) und ein Schließfach hatte. Über die Existenz oder den Inhalt des Schließfaches haben wir nie gesprochen! Aufgefallen ist uns auch, dass er im November verganenen Jahres insg. ca. 7500€ von seinem Konto abgehoben hat (über mehrere Tage). Wo dieses Geld ist, wissen wir nicht!
Aufgrund seiner Krankheit stand er unter Betreuung. Der Betreuer sagte mir, nachdem ich ihm vom Ableben meines Vaters berichtet hatte, dass er bei ihm noch ca. 4000€ Schulden hätte, ferner, dass er von dem Schließfach wüsste.
Fakten und meine Frage(n):
- es gibt kein Testament,
- in der Wohnung befinden sich keine Wertsachen,
- es ist nicht bekannt, was sich im Schließfach befindet,
- wir haben keinen Schließfachschlüssel,
- wir haben keine Bankvollmacht,
- genauer Schuldenstand nicht bekannt (geschätzt insg. ca. 10.000€),
- geschätzte Kosten für Wohnungsauflösung und Renovierung 7000€.
Haben wir die Möglichkeit, bevor wir das Erbe ausschlagen, Einsicht in das Schließfach zu bekommen? Sollten sich Wertsachen darin befinden, würden wir dieses beim Nachlassverwalter beim zuständigen AG abgeben.
Hoffe auf Hilfe, Irina
2 Antworten
Wenn der Betreuer die Schließfachschlüssel (meistens 2 Stück) nicht hat, befinden sich diese noch in der Wohnung, also suchen an allen möglichen und unmöglichen Orten. Ohne Schlüssel ist das ein Problem bei der Bank. Für die Ausschlagung des Erbes habt Ihr 6 Wochen Zeit.Danach könnt Ihr auch nicht mehr ans Schließfach. (Das Schließfach müßte ja von der Bank gewaltsam geöffnet werden un die Kosten sind enorm hoch.,
Schaut in Kleidungsstücken nach, im Wäscheschrank, bei Socken usw, Ihr habt ja noch Zeit.
Mit vier Leuten haben wir alles abgesucht, auch in den Klamotten, Kissen, Sofas... An Stellen, da kommt man normalerweise nicht drauf :(! Dennoch vielen Dank :)!
Nein habt ihr nicht. Entweder beantragt ihr beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein - den braucht ihr zum Vorlegen und Beweis eurer Erbberechtigung - oder ihr lasst die ganze Sache zunächst einmal ruhen. Zur Ausschlagung müsst ihr ebenfalls beim Nachlassgericht vorsprechen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort ;)!
Den Erbschein erhalten wir doch erst, wenn wir das Erbe und somit alle Verpflichtungen angenommen haben, oder?
Wenn wir das Erbe ausschlagen, und davon gehen wir aus, da es ein Fass ohne Boden werden könnte, würden wir im Nachhinein noch Kenntnis über den Inhalt bekommen?
Die Beerdigung an sich kostet uns bereits ein kleines Vermögen :(!
Danke, Irina!
Wir haben gesucht und gesucht. Es gibt in einer solch, ich schreib mal, unansehnlichen Wohnung tausende von Verstecken! Der Betreuer hat die Schlüssel nicht...