Auto Motorschaden nach Privatkauf auf Heimfahrt
Hallo, ich bin total verzweifelt jetzt. Habe mir gestern ein Auto gekauft von einem Händler, der ihn ihm Namen einer Privatperson verkauft hat.Bei der Probefahrt war alles ok und tüv hat er auch heute morgen erst bekommen. Als wir ihn nach Hause fahren wollten, erlitt er aber einen Motorschaden. Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen? Vielen Dank für helfende Antworten.
6 Antworten
Das kommt drauf an ob du arglistig getäuscht wurdest oder einfach nur Pech hattest.Der Händler muss wahrheitsgemäß bekannte Vorschäden angeben. Man steckt halt nicht drin in so einer alten Karre. Als erstes solltest du einfach mal mit dem Händler sprechen, vielleicht kommt er dir ja entgegen. Werdet ihr euch nicht einig, dann wird letztlich ein Gutachter entscheiden müssen.
ja, du hast vom privat verkauft, d. h. ohne garantie. der Händler hat dir nicht zufällig das Auto so verkauft, wäre er der Verkäufer, hätte er gewärhleistung geben müssen, also du bist reingelegt worden. versuch es rat bei einen Rechtsanwalt zu bekommen, vll. kann er den Kaufvertrag für dich rückgängig machen...
Der Händler ist doch keine Privatperson, er muss - meines Wissens 1 Jahr- für solche Schäden haften. Schau im Kaufvertrag nach. Besteht der Vertrag zwischen dem Händler und dir oder zwischen dir und der Privatperson?
Wenn du von einem Händler gekauft hast, gilt alles, was beim Händlerkauf gilt, Ganz egal für was oder wen der den Wagen verkauft hat. Der Händler muß somit in alle Pflichten eintreten, was Gewähr angeht.
aber den Kaufvertrag hab ich zwar bei dem Autohaus abgeschlossen, jedoch ist der verkäufer der Vorbesitzer
graue zone. da lässt sich wahrscheinlich nichts machen
:(