Austrit aus einem Mietvertrag wegen Schwangerschaft,geht das?

10 Antworten

Nein, in der Regel sieht das deutsche Mietrecht keinen Austritt oder Rücktritt von einem Mietvertrag vor.

Vorausgesetzt daß Du mit Deiner  einen gemeinsamen Mietvertrag ohne gegenseitigen Kündigungsverzicht oder befristeten Zeitmietvertrag unterschrieben hast, muß der Mietvertrag entweder unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist von Euch beiden schriftlich gekündigt werden oder der Vermieter und Deine Freundin stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu. Evtl. ist auch mit dem Vermieter abzuklären, ob er mit einem Mietaufhebungsvertrag einverstanden wäre. Das wäre aber reine Kulanz.

Erst einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euch zwei!

Du kannst allein nicht aus dem Mietvertrag austreten. Deine Freundin und der Vermieter können sagen, ok, Du ziehst nicht ein, aber mitzahlen wie vereinbart musst Du trotzdem.

Wie verhält sich eigentlich Deine Freundin zu Deinem Sinneswandel, bzw. zu den veränderten Umständen? Hat Deine Freundin die Möglichkeit, eine WG mit jemand anders einzugehen oder stünde sie mit der Wohnung nun völlig allein da?

Mal angenommen, sie hat jemand anders, der an Deiner Stelle mit einziehen kann, braucht sie das Einverständnis des Vermieters, dass Du aus dem Mietvertrag raus kannst und jemand anders dafür aufgenommen wird. Wenn das gelingt oder gegeben ist, ist die Sache recht einfach.

Wenn aber Deine Freundin ausdrücklich nur mit Dir einziehen wollte und vielleicht auch schon Anschaffungen für die Wohnung getätigt hat und sich ansonsten auch voll darauf eingerichtet hat, dass sie die Wohnung bezieht, kann sie sich weigern, mit Dir überhaupt darüber zu sprechen. Wurde zwischen Euch eine Vereinbarung getroffen, dass Du die Hälfte der Miete zahlst, kann sie Dich darauf "festnageln" und ggf. sogar Deinen Anteil einklagen.

Der Vermieter wiederum hat das Recht, die Miete, sowie Kaution entweder von Deiner Freundin oder von Dir zu fordern, auch wenn Du gar nicht einziehst. Und zwar so lange, wie das Mietverhältnis lt. Vertrag unverändert besteht. Eine alleinige Kündigung durch Dich ist nicht möglich, es sei denn der Vertrag sieht das ausdrücklich vor, was ich mir nicht vorstellen kann.

Ein Mietvertrag ist kein Kegelclub aus dem man nach belieben austreten kann.

Ein Mietvertrag kann nur gekündigt werden.

Ich hab vollgendes Problem,eine Freundin und ich wollten zusammen in
eine Wohnung ziehen (WG), denn Mietvertrag haben wir auch schon
unterschrieben

Also seid Ihr gemeinsam Mieter.

Dann könnt Ihr auch nur gemeinsam kündigen.

Die Vertragsvereinbarungen müsst ihr einhalten, auch die Kündigungsfristen. Der Vermieter hat nicht zu verantworten, dass für euch andere Lebensumstände eingetreten sind - und auch nicht deine Freundin. Vertrag ist Vertrag.

Ihr könnt euch allenfalls zu dritt einigen. Ein Recht auf Vertragsbruch hast du nicht.

Du kannst den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Das kannst du jetzt bereits zum 30.6. 2016. Da wirst du wohl erst mal Miete zahlen müssen. 

Dafür muss die schriftliche Kündigung bis zum 3. Werktag im April vorliegen.

anitari  29.03.2016, 15:13

Das kannst du jetzt bereits zum 31.5. 2016.

Zum 30.06.2016

Gerhart  29.03.2016, 16:42

................es geht nur gemeinsame ordentliche Kündigung.........