Ausbildung - Urlaub im 1. Lehrjahr?
Hallo liebe Community!
Ich habe am Freitag meinen Ausbildungsvertrag bekommen. Dort steht unter anderem drin, dass ich im Jahr 2016 noch 13 Tage Urlaub habe.
Da ich am 1.August meine Ausbildung beginne und bis zum 1.Dezember Probezeit habe (4 Monate), frage ich mich, ob das bedeutet, dass ich alle dieser 13 Urlaubstage im Dezember nutzen muss? In der Probezeit kann ich ja keinen Urlaub nehmen und die 13 Urlaubstage gelten nur für 2016 - denke ich.
Vielleicht kann mir ja einer von euch Klarheit verschaffen. Vielen Dank!
Die Schulferien gehen im Dezember übrigens vom 23.12.16 bis zum 06.01.17, was dann ja 13 Tage wären?
6 Antworten
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass man den vollen Urlaubsanspruch nach sechs Monaten erwirbt. Nicht mehr und nicht weniger.
Du erwirbst für jeden vollen Monat den Du im Betrieb bist 1/12 des Jahresurlaubs und hast auf diesen Anspruch.
Im Oktober sind zwei Wochen Schulferien. Da Azubis vorzugsweise während der Schulferien Urlaub zu gewähren ist, wäre hier evtl. die Gelegenheit eine Woche von den 13 Urlaubstagen zu nehmen.
Über Weihnachten/Neujahr kann man auch Urlaub nehmen. Urlaub soll zwar im laufenden Kalenderjahr genommen werden, wenn das aber betriebsbedingt nicht geht, kann er auch auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen werden, so dass Du Deinen Urlaub z.B. am 23. Dezember antreten und am Stück bis in den Januar 2017 nehmen kannst. Das solltest Du mit Deinem Ausbildungsbetrieb absprechen.
Bitte, sehr gerne
In meiner Firma durfte ich den verbrauchen wie ich wollte, ist aber überall anders geregelt. Normalerweise hast du ein Recht drauf. Am besten einfach mal nachfragen am ersten Tag:)
Bei der Geschichte vermischen sich verschiedene Themen die gerne durcheinander gebracht werden.
Fakt ist, auch in der Probezeit darfst du deinen regulären Urlaub nehmen. Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf Urlaubstage.
Jetzt kommt es auf die Art des Arbeitsvertrages an. Einfach gesagt ist es so, dass du eine gewisse Zeit abarbeiten musst, bevor du deinen Urlaub antreten darfst. Bei regulären unbefristeten Arbeitsverträgen sind das glaube ich 6 Monate. Nach den 6 Monaten hast du natürlich den Anspruch auf die festgelegten Arbeitstage für das komplette Kalenderjahr.
Dadurch das dein Ausbildungsverhältnis mitten im Jahr beginnt, hast du weniger Tage für das verbleibende Jahr. Fakt ist, dass du diese Tage auch noch in diesen Jahr "nehmen musst". Wann du diese Tage nimmst, bleibt dir überlassen.
Es ist jedoch so, dass dein Arbeitgeber diesen Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Dazu kommt, dass du ja auch noch in die Schule musst. Die hat dabei auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Du solltest dich also sowohl in deiner Schule, als auch bei deinem Ausbildungsleiter informieren, wann du den Urlaub nehmen solltest.
Super, danke für die ausführliche Antwort! Ich werde mich auf jeden Fall erkundigen. So kompliziert kann das ja nicht sein - hoffe ich.
Mach dich da mal nicht so verrückt.
Der Urlaub sollte jetzt nicht das zentrale Thema sein, was dich am Anfang deiner Ausbildung beschäftigt.
Ihr werdet in der Schule oder in der Ausbildung so oder so irgendwann mal darüber sprechen.
Sie können mit Zustimmung des Arbeitsgebers ins Folgejahr übertragen werden. Müssen dann allerdings bis zum 31.3. genommen werden.
Super, danke für deine Antwort!
Die (Berufs)Schulferien gehen übrigens vom 23.12. - 06.01. (NRW)
Aber das wäre ja dann nicht mehr 2016? Steige nicht ganz durch.
Danke für deine hilfreiche und ausführliche Antwort! Du hast mir sehr weitergeholfen.