Arbeitsbescheinigung erst nach Beendigung der Berufsausbildung?
Moin,
es geht um die Arbeitslosenmeldung meiner Schwester. Sie aufgefordert bis spätestens mitte Übernächster Woche "alle erforderlichen Unterlagen" einzureichen. Hierzu zählt auch die Arbeitsbescheinigung. Laut schreiben der Agentur für Arbeit an den Arbeitsgeber ist diese auch "unverzüglich" auszufüllen und zurückzugeben.
Nun will der Arbeitgeber diese aber erst nach Beendigung der Berufsausbildung aushändigen. Das wäre der 02.08. (nach Vertrag) und mitte Juli nach Prüfung. Das würde den genehmigungsprozess erheblich ins Stocken bringen und wir wüssten nicht wie meine Schwester die ersten Wochen (evtl ja auch länger) ohne Einkommen auskommen sollte. (Miete Lebensunterhalt etc.)
Gibt es da eine Regel für das Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung? Wird das Arbeitslosengeld evtl. auch schon ohne diese (vorläufig) bewilligt?
3 Antworten
Da hat der Arbeitgeber ja auch recht. Es könnte ja sein, dass sie die Prüfung gar nicht besteht. Dann könnte das Ausbildungsverhältnis unter Umständen nämlich noch um ein halbes Jahr verlängert werden. Außerdem ist nur der Zeitpunkt maßgebend, wann sie den Antrag bei der Arge eingereicht hat. Die Unterlagen des Arbeitgebers können noch nachgereicht werden. Die meisten Arbeitgeber füllen diese Bescheinigung erst am Ende des Arbeitsvertrages aus. Das hat keinen Einfluss auf die Gewährung von Leistungen. IN diesem speziellen Fall würde sie ja nicht vom Ausbildungsgehalt die Leistung beziehen, sondern von einem anzunehmenden "Gesellen"-Gehalt.
Jetzt schon Rücklagen bilden. Die Erste Zahlung der Arge käme ja sowieso erst am Ende des Monats.
Das ist vom Azubientgeld eher eng...
Sie ist ja auch noch bis ztur Ableistung der Prüfung bei dem Arbeitgber angestellt. Dieser kann die Bescheinigung ja nicht blind im Voraus erstellen. Wie soll das denn gehen.
Mit ihrer Arbeitslosenmeldung hat das nichts zu tun. Dabei geht es dann nachher nur um die Höhe des AlG.
Jetzt geht es darum, möglichst nahtlos in eine neue Stelle vermittelt zu werden.Mit dem zeitpunkt der Bewilligung hat das aber zu tun. Es mag dann zwar ab dem 01.08. ALG gezahlt werden (rechnerisch) was aber nichts nützt, wenn es das erste mal erst zum 15.09. aufs Konto kommt. Was dann die sechs Wochen lang machen?
Natürlich wäre es noch besser nahtlos in Arbeit zu kommen, aber die Chancen sind leider eher gering.
was für ein schwachsinn O.o das ist ein zettel, dessen ausstellung keine 5min dauert indem der arbeitgeber bestätigt, dass deine schwester da arbeitet. vielleicht dachte der arbeitgeber sie meint ein zeugnis, sie soll da lieber nochmal nachfragen!! (:
ja, das sehe ich auch ein, aber es stand auch extra dabei, das ohne diese Bescheinigung der Antrag nicht bearbeitet wird. Also wurde dann sich die Beweilligung des Antrages ja nach hinten hinaus verzögern. Oder?
Und was macht man dann die ersten Wochen?