Anrecht auf Witwenrente auch als "zweite" Ehefrau?
Habe ich Anrecht auf "die große Witwenrente" wenn mein seit 2005 geschiedener, aber seit 2008 mit mir verheirateter Ehemann stirbt?
5 Antworten
Der Versorgungsausgleich zu der geschiedenen Frau ist im Zuge der Scheidung geregelt worden. Die Rente deines Mannes war also bereits um die Ansprüche seiner früheren Frau gemindert. Die Witwenrente erhält derjenige, der zum Zeitpunkt des Todes in einer gültigen Ehe verheiratet war.
Ausnahme: Die Ehe bestand weniger als 12 Monate. Dann geht man von einer reinen Versorgungsehe aus.
wohl kaum, bei der scheidung wird ja meist ein versorgungsausgleich gemacht... also das in der ehe erschaffene vermoegen und versicherungs/bzw rentenanspreuche werden in abhaengigkeit von einen ehevertrag geregel.
fuer eine 3 jahre lange ehe wird dir da aber nix zustehen. wie alt bist du? hast du eigentum? hast du rentenanspreuche oder gearbeitet?
wie kann es sein, dass du erst geschieden wirst und dann heiratest???
Um Anspruch auf die Witwenrente zu haben, muß man genau 1 Jahr verheiratet gewesen sein und das ist bei Euch ja bereits der Fall!
Das ist bereits durch die Rentenkasse erledigt. Bei der Scheidung wurden der 1. Frau bereits der entsprechende Anteil zugerechnet. Aber auch Du bist empfangsberechtigt. Das wird nach der Dauer der Ehe berechnet.
Da solltest Du bei der Rentenvericherung nachfragen. Eine grossen Anteil wird seine Ex Frau bekommen.
Der Anteil der geschiedenen Frau wurde bei der Scheidung bereits abgetrennt.