Als Azubi Nebenjob - was ist mit Unterhalt und Kindergeld?

7 Antworten

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Von Deiner Ausbildungsvergütung bleiben 90,- Euro anrechnungsfrei, es werden also 229,- Euro als Einkommen angerechnet. Da Du neben Deiner Ausbildung nicht zu einem Nebenjob verpflichtet bist, werden Dir vom Nebenjob nur 50% angerechnet, also 150,- Euro. Insgesamt hast Du also ein Einkommen von 229,- Euro (Ausbildungsvergütung) + 150,- Euro (Nebenjob) + 190,- Euro (Kindergeld) = 569,- Euro. Zusätzlichen Unterhalt kannst Du dann verlangen, wenn Dein Unterhaltsbedarf höher ist als 569,- Euro. Falls Du noch bei einem Elternteil lebst, errechnet sich der Unterhaltsbedarf nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Eltern. Sollte dies in der Summe höher als monatlich 2.300,- Euro sein, so hast Du einen zusätzlichen Unterhaltsanspruch. WIE hoch dieser zusätzliche Unterhaltsanspruch ist, richtet sich nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen Deiner Eltern und der daraus folgenden Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Für einen etwa verbleibenden zusätzlichen Unterhaltsanspruch müssen beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen zahlen (also nicht etwa nur dein Vater), wenn beide ein Nettoeinkommen von jeweils über 1.300,- Euro haben. Im Gegenzug kann derjenige Elternteil, bei dem Du wohnst, natürlich Kostgeld von Dir verlangen.

Wenn du noch Unterhaltsanspruch hast, wird dein eigenes Einkommen diesem Anspruch entgegen gerechnet. Dabei hast du dann einen Ausbildungsfreibetrag von 90 €.

Es könnte also sein, dass du dann quasi "für nichts" zusätzlich arbeitest.

Übrigens könnte dein Ausbildungsbetrieb die Erlaubnis zum Nebenjob verweigern.

 Begründung: Du sollst dich auf die Ausbildung konzentrieren. Deine Freizeit dient dann zur Regeneration.

Lapushish 
Fragesteller
 10.06.2016, 14:35

Nein, das kann der Betrieb mir nicht verweigern, außer:
Ich bin Beamter oder im öffentlichen Dienst tätig
Meine Leistung im Betrieb lässt nach
Ich arbeite bei konkurrierenden Betrieben

Darüber habe ich mich bereits schlau gemacht. Einfach 'so' verbieten kann mir mein Chef keinen Nebenjob. Das muss schon begründet sein - lediglich eine Mitteilungspflicht könnte vertraglich festgelegt sein, ist sie aber nicht

Danke für die Antwort :)

Solange du noch nicht 25 bist und deine Erstausbildung nicht abbrichst oder regulär beendet hast bekommen deine Eltern Kindergeld und du deine Alimente - und zwar von BEIDEN Eltern. Was deine Mutter dir in Form von Wohnung, Essen und Kleidung gibt muss dein Vater in Geld begleichen.

Lapushish 
Fragesteller
 10.06.2016, 13:29

Hm, das hört sich zwar schön an aber ich habe jetzt 2 antworten bekommen. Einmal deine und einmal das Gegenteil :/ möchte halt keinen Job anfangen, wenn es sich gar nicht lohnt, dass ich nach der Arbeit noch weiter arbeite, weil ich das Geld sowieso als Unterhalt bekäme, der mir dann gekürzt wird und ich ihn durchs doppelt arbeiten quasi nur ausgleiche...

Lapushish 
Fragesteller
 10.06.2016, 13:29

Mein gesamtes Einkommen läge dann bei circa 600-700€

sunnyhyde  10.06.2016, 13:30

aber nicht mehr wenn ein gewissen eigeneinkommen da ist..dann kann die mutter kostgeld verlangen und der vater muss nicht mehr zahlen...

Lapushish 
Fragesteller
 10.06.2016, 13:34

Mama bekommt mein Kindergeld und teile meines Unterhaltes. die bekommt schon Kostgeld

claudialeitert  10.06.2016, 14:50

Du bekommt dann wohl kein Unterhalt mehr wenn du 300 oder 400 Euro verdienst.

Da du in der Ausbildung bist, darfst du durch Erlaubnis deiner Firma natürlich einen Nebenjob/Minijob machen, soweit es nicht deine "Lernfähigkeit" beeinträchtigt und deine Noten schlecht werden. Das Geld wir jeweils parallel überwiesen, da es von verschiedenen "Firmen/unternehmen" kommt, also heißt das, du bekommst normal dein Gehalt + den Minijob verdienst :)
Dein Vater bekommt trotzdem das Kindergeld,da es nichts damit zu tun hat was du verdienst ;)

Lapushish 
Fragesteller
 10.06.2016, 13:31

Mein Vater bekommt Kindergeld? Hä? Das bekomm ich, bzw gebe ich meiner Mama immer. 😄🤔 papa zahlt nur Unterhalt da er nicht mehr bei mir und Mama lebt. Würde der Unterhalt wegfallen durch meinen Job, würde ich den Job nicht annehmen

mirolPirol  10.06.2016, 13:37
@Lapushish

Irrtum! Das Kindergeld bekommst nicht du, sondern deine Eltern! Die einigen sich, wem es ausgezahlt wird - in diesem Fall wohl deiner Mutter? Dein Vater muss Unterhalt zahlen, bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast oder 25 bist - je nachdem, was zuerst eintritt.

Dein Vater kann dann beantragen das dein Zusatzeinkommen auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet wird bzw.beide Elternteile,denn ab dem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,nur kann deine Mutter ihren Verpflichtungen dann auch mit Naturalunterhalt nachkommen !

Du kannst von deinem Zusatzeinkommen eine Pauschale von sagen wir mal 60 € - 90 € abziehen,bei tatsächlich höheren Aufwendungen durch deine Nebenbeschäftigung müsste das nachweisbar sein.

Der Rest könnte dann theoretisch auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden.