ALG2 Antrag persönlich oder auch per Post / Briefkasten?

7 Antworten

Persönlich abgeben und eine Eingangsbestätigung mit Stempel und Unterschrift verlangen .

Der "Antrag" ist deine Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Diese Willenserklärung kann man mündlich, schriftlich, per Mail, Fax usw. abgeben. -> siehe Seite 12 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf

Die ganzen Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, mit denen sie alle Angaben zusammenbekommen, die nötig sind, um deinen Antrag bearbeiten zu können. Im eigenen Interesse sollte man seinen Antrag nachweislich stellen (also einen Nachweis darüber haben, dass und wann man dem Jobcenter mitgeteilt hat, dass man Leistungen beantragen möchte) und auch danach alle Unterlagen, Schreiben, Anträge usw. immer nachweislich einreichen.

Natürlich kannst Du den Antrag auch postalisch stellen. Du wirst dennoch eine Einladung zur Identitätsfeststellung erhalten, wo Du persönlich auftauchen musst.

I.d.R. möchte das Amt, dass man zum Erstantrag direkt persönlich vorspricht. Man erhält dann die notwendigen Antragsformulare, auf denen der Tag des Antrags (=erste Vorsprache) vermerkt ist. Merke: Es wird rückwirkend ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wird. Wenn Du also bis zum 31.10. den Antrag stellst, kannst Du ab dem 1.10. Leistungen erhalten.

Da die Antragsteller meist diverse Unterlagen einreichen müssen (Liste erhält man bei der Erstantragsstellung), erhält man dafür eine Frist (meist 4 Wochen). Meldet man sich in der Zeit nicht, wird der Antrag verworfen. Die Frist kann auch verlängert werden. Die Jobcenter möchten meist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe der Unterlagen, weil man dort ggf. Unklarheiten direkt beseitigen kann, was die Bearbeitung beschleunigt und der Antragsteller schneller an sein Geld kommt.

Also: Man muss es nicht so machen, wie die Jobcenter es gerne hätten, allerdings ist das oft durchaus sinnvoll, sich an die gewünschten Abläufe zu halten.

Ab dem Tag, an dem der Antrag auf ALG II zur Kenntnis genommen wurde vom Amt, gilt der Antrag als gestellt - sämtliche Fristen sind gewahrt, auch für den Monat des ersten Bedarfs. Ob der Antragsteller aber überhaupt (noch) existiert oder überhaupt in Deutschland weilt, überprüfen viele Ämter gerne durch eine Inaugenscheinnahme der Person, mit Ausweis.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt dazu den Hinweis: "Es wird empfohlen, den Antragsstel-ler zur Identitätsprüfung persönlich einzuladen." Randziffer 37.9 in http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-37---20.05.2011.pdf

In 37.13 heißt es dann: "(5) Die Prüfung der Identität des Antragstellers/ Bevollmächtigten erfolgt grds. bei der erstmaligen Antragstellung. ... Die Prüfung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Personalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument) vorzunehmen. In den Fällen, in denen der Identitätsnachweis kein Lichtbild enthält, ist auf den Antragsunterlagen zu vermerken, wel-cher Nachweis der Identitätsprüfung zugrunde lag."

Reagiert man auf eine entsprechend Einladung zur Vorlage von Unterlagen nicht, greift der Rest des Absatzes: "Weist die leistungs-berechtigte Person ohne wichtigen Grund seine Identität innerhalb einer Woche nicht nach, kann der Anspruch nach Ausübung pflicht-gemäßen Ermessens wegen fehlender Mitwirkung gemäß §§ 60, 66 SGB I versagt werden. Bei einer späteren Nachholung der Mitwir-kung ist zu prüfen, ob für die Vergangenheit Hilfebedürftigkeit vorge-legen hat."

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja du kannst auch in den Briefkasten werfen am besten du machst es per Einschreiben denn im ZWeifel musst du beweisen können, dass du den Antrag auch abgegeben hast!

sachsenqueen  29.10.2012, 22:04

Bei Briefkasten im Jobcenter braucht man keine Briefmarke. Die haben einen eigenen Briefkasten im Amt.

Indivia  29.10.2012, 22:20
@sachsenqueen

Dort geht leider oftmals so manches verloren.