Änderungsbescheid vom Jobcenter bei 100€-Job: wie darf ich die 30€ Versicherungspauschale verstehen?
Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungen bei ALG2: Ich erhalte seit mehreren Monaten ALG2. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Minijob begonnen, bei welchem ich 100€ im Monat, was dem monatliche Freibetrag entspricht, verdiene. Als Antwort auf meine Änderung der Geschäftsverhältnisse habe ich heute also vom JobCenter ein Änderungsschreiben meiner Leistungen erhalten, welches mir bescheinigt, dass diese 100€ Freibetrag registriert wurden. So weit, so gut. Doch wurden mir auch meine Leistungen um 30€ gekürzt. In der Auflistung, wie sich mein monatlicher Anspruch zusammensetzt, steht jetzt ein Betrag von 30€ als Versicherungspauschale (unter "weitere Absetzungen"), welcher dort vorher nicht als solcher verzeichnet war. Kann mir das einer erklären? Am Telefon war mal wieder lediglich eine total überreizte, inkompetente Frau, welche mir weder helfen wollte noch dazu in der Lage schien.
Es wäre toll, wenn mir jemand erläutern könnte, was es damit auf sich hat und ob das so legitim ist, da ich dadurch ja quasi lediglich 70€ nebenher verdiene.
Ich bedanke mich schonmal für hoffentlich qualitative Antworten,
Beste Grüße, Oliver
PS: könnte man mir die 60€, welche nach deren neuer Rechnung in den letzten zwei Monaten, seit ich den Job habe, zu viel gezahlt wurden, in Rechnung stellen und somit zurück verlangen?
3 Antworten
Wenn du diese 60 € zu unrecht bezogen hast,auch wenn es nicht dein Verschulden war,kann das natürlich von dir zurück gefordert werden,aber wenn bis jetzt nichts kam hast du evtl.Glück gehabt !
Bekommst du denn außer dem ALG - 2 noch weitere Gelder,wie z.B.Waisenrente / Unterhalt / Kindergeld ?
Dann würde es korrekt so sein,denn in diesen 100 € Grundfreibetrag sind diese genannten 30 € Versicherungspauschale schon einmal enthalten und diese kann man pro Person nur einmal geltend machen.
Bedeutet also für dich,wenn du jetzt noch Kindergeld bekommst,dann wird diese 30 € Pauschale nicht noch einmal berücksichtigt und das Kindergeld dann voll angerechnet und so lässt es sich dann erklären das du im Endeffekt mit deinen 100 € Erwerbseinkommen tatsächlich rein rechnerisch nur 70 € mehr als vorher hast,weil jetzt das Kindergeld oder ein sonstiges anderes Einkommen voll auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Wenn du über 18 bist und Einkommen (zum Beispiel Kindergeld), hast, dann kannst du von diesem Einkommen 30 € pauschal ohne Nachweis für Versicherungen absetzen.
In der Praxis heißt das: hast du zum Beispiel 188 € KG, dann würden dir nur 158 € angerechnet werden.
Diese Versicherungspauschale kann erstens nur einmal gewährt werden, und wenn du Erwerbseinkommen hast, dann wird sie dort berechnet.
Dafür entfällt sie beim anderen Einkommen.
Bei Einkommen unter 400 € ist diese Pauschale im Freibetrag mit enthalten. Damit wird sie nicht mehr beim anderen Einkommen gewährt.
Für dich scheint es so, dass du nun 30 € weniger bekommst. Rechnerisch sieht das natürlich so aus, aber du hast nun nicht etwa 30 € weniger als die anderen , sondern du hattest vorher 30 € mehr als sie.
Jetzt ist dieser Vorteil dadurch weggefallen, dass du noch ein Einkommen hast (wo dieser "Vorteil " mit enthalten ist).
In den 100 € Freibetrag ist die Versicherungspauschale bereits enthalten. Wenn du diese bisher für "sonstige Einkünfte" erhalten hast, fiel die jetzt weg.