Ab 2023 evtl. Umsatzsteuer auf Kuchenverkauf im Kiga oder beim Schulfest?

3 Antworten

bei Verkäufen gilt auch ein Infektionsschutz nach § 43 IFSG. Das wird umgangssprachlich als Gesundheitszeugnis bezeichnet.

Dh. jeder Arbeiter, der Lebensmittel herstellt oder verkauft, müßte zum Gesundheitsamt für einen Kurs

Eine Gewinnerzielungsabsicht wie beim Gewerbe sehe ich hier ehrenamtlich allerdings nicht.

Das sind ja quasi Spenden, wobei die Verkaufserlöse dann gespendet werden

Ich hielt es auch erst für einen Witz. Die Überlegungen sind durchaus ernst gemeint, wenngleich wohl überreagiert wird. Aktuell gibt es bereits Einlassungen der EU-Kommission, dass es nicht so gemeint war, wie z. B. BaWü es verstanden haben will.

Grundsätzlich wären ja auch nur die Verkäufe durch die Einrichtungen selbst betroffen, soweit ich das verstehe. Dies sollte sich doch umgehen lassen, z. B. indem die Fördervereine dies organisieren.

Aber tatsächlich erst mal abwarten. Ist natürlich ein Aufreger-Thema für die Presse, die stürzt sich geradezu drauf.

Abwarten, die Politik hat das Problem erkannt - und es wäre letztlich auch eine Frage der Kreativität, wie man das Problem umgehen kann ... (und da gibt es mehrere Ansätze)