70ccm mit 50er zulassung?
Ich hab da mal ne frage und zwar habe ich momentan einen 50ccm Roller mit 50er zulassung besitze aber den A1 führerschein. Möchte also natürlich schneller fahren weil führerschein technisch darf ich das ja. Also hab ich mir überlegt einen 70ccm zylinder Set ein zu bauen also mit allem was dazu gehört neue bremsen, Abgasfilter unsw. Jetzt ist das Problem der Roller hat ja nur eine 50er Zulassung und so eine Komplettabnahme beim TÜV kostet ziemlich viel.
Hab dann also im Bußgeldkatalog nachgeschaut und gesehen das es nur ein relativ kleines Bußgeld gibt und der Roller vorerst still gelegt wird bis der Roller wieder zurück gebaut wurde und das beim TÜV geprüft wurde. Wenn das stimmt würde ich dieses Risiko eingehen.
Jetzt aber zu meine Frage... wenn ich jetzt aber einen Unfall baue mit 70ccm obwohl der eigentlich 50ccm haben sollte zahlt dann die Versicherung noch? Denn passieren kann einem ja immer was, mann muss ja nichtmahl schuld haben und wenn dann die Versicherung nicht zahlt dann ist man richtig gearscht.
Oder generell auf was achtet die Versicherung wenn gezahlt werden soll?
Vielen Dank schon mal für die Antworten :)
2 Antworten
Die Krafthaftpflichtversicherung muss immer zahlen, aber der Versicherer kann dich bis zu 5.000€ in Regress nehmen.
Warum sollte die Zulassung denn bestehen bleiben, wenn es für 70 gar keine gibt?
Zudem wird es ja auch gar keine Versicherung geben, ohne BA.
Kleines Bußgeld, na dann ist ja alles gut. Ich lese Straftat.
Zitat:
Für vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz kann das Gericht bis zu ein Jahr Freiheitsentzug und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot verhängen oder Ihnen dauerhaft den Führerschein entziehen. Darüber hinaus ist auch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen möglich.
Was bedeutet Regress? Also im Grunde genommen heißt das das mich dann maximal kosten von 5000 Euro erwarten können ?