Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

Leben, Wohnung, Miete, Politik, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermietung, Vermieter, Gesetz, Die Grünen, Gesellschaft, Gesetzeslage, Großstadt, Klage, Mieterschutz, Mietspiegel, Rechtslage, SPD, Wohnungssuche, Bundesverfassungsgericht, Koalitionsvertrag, Koalition, Mietpreis, Wohnungsnot, Mietpreisbremse, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderungen der FDP, die u.a. Bürgergeld-Sanktionen, aber auch das Aus für die Rente mit 63 bedeuten könnten?

FDP und SPD sind sich des Öfteren uneins – so auch bei den neuen Forderungen, die die FDP in einer Beschlussvorlage für den kommenden Parteitag gestellt hat: Nämlich das Aus für die Rente mit 63 und wesentlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.

Verschärfungen beim Bürgergeld

Die FDP fordert, dass Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Wer also ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit ablehnt, der müsse dann mit sofortigen Kürzungen rechnen. Doch die Sanktionen sollen noch weiter reichen – bis zu einer kompletten Streichung der Leistungen. Außerdem fordert die FDP, dass das Leistungsniveau nicht weiter steigen soll.

Zum Vergleich: Aktuell gibt es Leistungskürzungen im Stufenmodell. Bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden – für einen Monat. Dann wartet bei weiteren Verstößen eine erneute Kürzung, dieses mal um bis zu 20 Prozent, danach besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Leistungskürzung um bis zu 30 Prozent.

Rente mit 63 nicht mehr umsetzbar

Nicht nur Bürgergeldempfänger sind derzeit im Fokus der FDP. An den Kragen gehen sollen es auch dem Modell mit der Rente ab 63 – denn aufgrund des Fachkräftemangels könne sich Deutschland diese „frühe“ Rente nicht mehr leisten, so das Argument der FDP.

Viel mehr, so die Liberalen, solle das Arbeiten im Rentenalter attraktiver gestaltet werden.

Ende der Förderungen der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sollen, wenn es nach der Argumentation der FDP geht, endgültig in den Markt übernommen werden. Deshalb solle die staatliche Förderung enden – die EEG-Umlage, über welche der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert wird, soll dann schrittweise abgeschafft werden.

Reaktionen aus der Politik

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete gegenüber der dpa die Vorschläge der FDP als „Überbleibsel aus der Mottenkiste“. Er sieht darin keinerlei wirtschaftliche Kompetenz, viel mehr eine Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung.

Auch Lars Klingbeil, der Chef der SPD, sieht in den Vorschlägen der FDP vielmehr einen Angriff auf die wahren Leistungsträger.

Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linken, kritisierte das FDP-Papier. Er beschrieb es als „Dokument der sozialen Grausamkeit“. Für ihn steht fest: Wenn SPD und die Grünen die Liberalen „erneut durchkommen lassen“, so seien sie politisch erledigt.

Für die Union rückt das Ende der Ampel näher: CSU-Chef Markus Söder bezeichnete gegenüber der BamS das Papier als eine „Scheidungsurkunde für die Ampel“.

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, forderte, dass dich FDP sich ehrlich machen müsse. Entweder, sie würde aus der Ampel aussteigen oder einige notwendige Maßnahmen durchsetzen.

Auch innerhalb der Ampel gab es ähnliche Lesarten – der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Helge Lindh beispielsweise sagte gegenüber der Bild, dass sich das Papier – vorausgesetzt die FDP würde das ernst meinen und so umsetzen wollen – wie eine Austrittserklärung aus der Koalition lesen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Vorschläge der FDP? Denkt Ihr, dass ein Austritt der Partei möglich oder sogar gar nötig sei? Wie seht Ihr die Ampel in deren Zusammenhalt? Welche Konsequenzen könnte eine finale Spaltung haben? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-buergergeld-sozialstaat-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-regelsatz-kuerzung-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-punkte-plan-fuer-wirtschaftswende-fdp-will-arbeitsverweigerern-das-buergergeld-um-30-prozent-kuerzen_id_259874206.html

Bild zu Frage
Arbeit, Inflation, Zukunft, Wirtschaft, Rente, Deutschland, Regierung, Altersarmut, Ampel, Arbeitsamt, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Jobcenter, Partei, Sanktion, Sozialleistungen, SPD, Wahlen, CSU, Bürgergeld, Fachkräftemangel, Koalition, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Frage an Anni80: Wie gehst du mit den Grausamkeiten um, die in der Bibel geschrieben stehen - begangen vorgeblich durch den Gott der Bibel?

Du schreibst ja selbst, du hast die Bibel mehrfach gelesen - du fühlst also eine Bindung zu diesem Buch, nehme ich an.

Ist es dein "heiliges Buch"?

Glaubst du an den Gott der Bibel? Ist es dieser Gott, den du anbetest, oder irgendeine komplett eigene Version eines Gottes?

Falls es nicht deine komplett eigene Version Gottes glaubst:

Wie gehst du damit um, dass der Gott der Bibel so grausam, mörderisch, tyrannisch, egozentrisch und kleinlich ist?

Ich weiß aus deinen Antworten, die mir manchmal durchaus auffallen, dass du alles andere als ein A-loch bist. Du kommst immer freundlich und empathisch rüber.

Wie rechtfertigst du dann zum Beispiel, dass dieser Gott in einem kleinliche Wutanfall, weil die Menschen ihm nicht gehorchten in der Geschichte, mal eben fast alle Menschen und andere Tierarten ersäuft hat? (Story: Arche). Wie rechtfertigst du die Psychospielchen, die auch nur Egozentrismus ausdrücken, um die Opferung Isaak? Wie rechtfertigst du sowas wie den Mord Gottes an Davids kleinem Sohn und der Massenvergewaltigung seiner Frau, nur um ihn wieder dazu zu bringen, Gottes Befehlen besser zu folgen? Diese und viele andere Stories findet man in der Bibel.

Ebenso steht in der Bibel sowas wie: Hexen sollst du steinigen. Und: Ein Mann sollte nicht bei einem Manne liegen, sonst sei er des Todes.

Findest du diese Handlungen richtig? Blendest du sie aus? Pickst du da biblische Rosinen und nimmst nur die Teile ernst, die anderen erklärst du als Metaphern/Anachronismen - falls das: wie kannst du dann für dich sicher sein, dass der Rest nicht auch einfach so ist, oder, dass du nicht die falschen Rosinen pickst und nach dem Tod bitter bestraft wirst? Sagst du, dass man "Gott" nicht mit menschlichen Maßstäben messen dürfte? - Falls das letzte: Warum? Wieso darf Gott ein rachsüchtiges, egozentrisches, Biest sein - Menschen aber nicht, nur weil er deutlich mehr Macht haben soll, als Menschen?

Religion, Christentum, Bibel, Glaube, Gott, Blickwechsel
Meinung des Tages: Zunahme der Gewaltdelikte in Deutschland. Welche Maßnahmen sind nötig, um die Fallzahlen zu reduzieren?

Die Corona-Pandemie ist vorbei, das Feiern geht weiter. Das merkt man auch an den (wieder) steigenden Zahlen bei Großveranstaltungen - etwa bei den aktuellen Frühlingsfesten oder auch dem weltbekannten Oktoberfest. Doch auch die Schlagzeilen über Gewalteskalationen nehmen zu.

Frühlingsfest in Berlin

Eine Massenschlägerei bei einem Frühlingsfest und mutmaßlich mehrere Verletzte. Rund 30 Personen gingen aufeinander los. Im Verlauf verdoppelte sich die Zahl beinahe. Ein privat anwesender Polizist beobachtete das Geschehen zunächst - als er sich als Beamter zu erkennen gab, flüchteten die bei der Massenschlägerei Involvierten.

Als weitere Polizisten eintrafen, waren keine Beteiligten oder Verletzten mehr vor Ort.

Gewalttaten nehmen zu

Unabhängig von Großveranstaltungen nimmt die Anzahl polizeilich erfasster Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland wieder zu. 2022 wurden mit über 197.000 Fällen die meisten seit 2010 dokumentiert.

Rückläufig waren Fälle von Gewaltkriminalität lediglich im Jahr 2021 - dem Jahr mit den meisten Einschränkungen aufgrund der Pandemie.

Mögliche Gründe für den Anstieg der Gewaltkriminalität

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt deutlich: Auch im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Fallzahlen an - genau gesagt um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Kriminalitätsforscher des BKA identifizieren dafür hauptsächlich drei Faktoren:

Höhere Mobilität

Während der Pandemie gab es massive Einschränkungen der Mobilität. Viele Menschen hielten sich zuhause oder im nahen Umfeld auf. Dies ist nun vorbei, besonders nach dem Ende der Maßnahmen sind viele Menschen häufiger unterwegs, gerade im öffentlichen Raum. Es ergeben sich somit mehr Tatgelegenheiten.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen

Die Inflation ist ein allgegenwärtiges Gesprächsthema und wird zunehmend als Problem wahrgenommen. Dies steht in direkter Korrelation mit der Anzahl an Gewaltdelikten. Nicht nur sind die Zahlen an Delikten in ökonomisch schwächeren Regionen höher - auch die sozialen Belastungen sind nicht zu verachtende Faktoren. Sowohl Kinder als auch Jugendliche, welche mit psychischen Belastungen durch die Corona-Folgen zu kämpfen haben, scheinen anfälliger für das Begehen von Straftaten zu sein.

Migration

Das Thema Migration spaltet in Deutschland die Gemüter. Wir möchten deshalb an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies eine sachliche Zusammenstellung von Hintergrundinformationen ist und keinerlei Meinung widerspiegelt. Laut Kriminalitätsforschern kann auch die hohe Zuwanderungsrate zur Steigerung der Gewaltdelikte beitragen. Dies lässt sich dadurch erklären, dass Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren aufweisen - etwa die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen, aber auch wirtschaftliche Unsicherheit und eigene Gewalterfahrungen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was müsste umgesetzt werden, sodass die Fallzahlen wieder rückläufig werden?
  • Ist es nötig, Großveranstaltungen noch stärker zu überwachen?
  • Fühlt Ihr Euch in Deutschland inzwischen weniger sicher?
  • Sollten besonders Kinder und Jugendliche durch soziale Förderung und Aufarbeitung, etwa bereitgestellt durch Schulen, profitieren?
  • Welche Präventivmaßnahmen würdet Ihr etablieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Gewaltkriminlitaet/Gewaltkriminalitaet.html

https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-pankow-bis-zu-60-personen-an-massenschlaegerei-auf-fruehsingfest-beteiligt-li.2203564

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehrere-verletzte-und-keine-festnahme-massenschlagerei-bei-fruhlingsfest-in-berlin-pankow-11478884.html

Inflation, Deutschland, Politik, Jugendliche, Gesetz, Armut, Gewalt, Psychologie, Erwachsene, Flüchtlinge, Gesellschaft, Gewaltprävention, Kriminalität, Migration, Mobilität, Pandemie, Statistik, Coronavirus, Kriminalitätsrate, Maßnahme, Zuwanderungspolitik, Corona-Pandemie, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

Motorrad, Auto, Unfall, Verkehr, Alkohol, Recht, Führerschein, Gesetz, Drogen, Cannabis, Die Grünen, Drogenpolitik, Drogentest, Gesellschaft, Gesetzeslage, kiffen, Legalisierung, Ordnungswidrigkeit, Probezeit, Strafe, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, THC, Unfallgefahr, Cannabisanbau, Legalisierung von Cannabis, Meinung des Tages

Beliebte Themen