Zuzug des Partners?

2 Antworten

der Vermieter muss informiert werden. Unter Umständen kannst Du Deinen Partner auch in den MV mit aufnehmen, würde ich aber lassen. 33 qm sind rechtlich ok, warum auch nicht - aber ich bezweifle, dass das für die Zukunft gut ist - also definitiv eine andere, größere Wohnung suchen.


iamunechienne 
Fragesteller
 05.02.2024, 17:09

Warum würdest du das denn lassen?

0
Silencer1975  05.02.2024, 17:11
@iamunechienne

vieles steht und fällt erst, wenn man auf engem Raum (und 33 qm sind für mich enger und kleiner Raum) zusammen ist. So ist er aktuell nur Besucher, es ist DEINE Wohnung und Dein Reich. Ich würde ihn vorerst zwar bei Dir wohnen lassen, soll sich auch beim EMA anmelden, aber in den MV würde ich ihn nicht aufnehmen. Wenn es mal dumm läuft, was ich euch natürlich nicht wünsche, ist es immer noch DEINE Wohnung und es gibt weniger Stress beim Auszug. Wenn Ihr später dann zusammen zieht in eine erste GEMEINSAME Wohnung, dann auch MV auf beide Parteien. Glaubs mir, ich hab die Nummer zweimal durch.

1

Man muß den Vermieter informieren, bzw. Fragen. Er darf auch nicht nein sagen, außer es liegen wirklich gewichtige Gründe vor. Die Größe z.b. könnte ein Grund sein.

33m² reine Wohnfläche sind allerdings wohl ausreichend. Es gibt da Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland oder Kommune. Da müsstest du selbst mal googlen.

Allerdings darf der Vermieter die Nebenkosten anpassen. Also Müll, Abschlagszahlung/ Berechnung für Wasser etc.