Zoll Erklärung versehentlich falsch - Folgen?

1 Antwort

Nein, die Straftat begeht der Empfänger in DE. Ist es zu niedrig deklariert muss der Empfänger es nachträglich beim Zoll anmelden.

Highlands  09.05.2024, 15:22

Der Zoll ist nicht so doof wie viele denken. Die wissen genau was die Sachen wert sind und werden die Zollinhaltserklärung nicht akzeptieren. Dann bist du als Empfänger aufgefordert einen glaubhaften Nachweis zu erbringen oder die schätzen ganz einfach den Wert (und die Schätzung fällt immer höher aus)

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