Zeugnis gefälscht. Kommt sowas nicht bei den Prüfungen raus?
Guten Abend liebe Community
Ich hab ein ganz großes Anliegen. Meine Freundin hatte ihre Ausbildung geschmissen. Sie wollte aber dennoch unbedingt ihr Abitur machen. Egal ob mit oder ohne Ausbildung. Das wusste sie schon vor Beginn ihrer Ausbildung.
Nun hat sie sich kurzfristig vor Schulbeginn mit einem gefälschtes Abschlusszeugnis ihrer angeblich abgeschlossen Ausbildung an einer kaufmännischen Schule beworben, wo sie ihr Fachabitur innerhalb von einem Jahr macht. Das ist NUR FÜR LEUTE MIT EINER ABGESCHLOSSENEN AUSBILUNG.
Da sie mehr Glück als Verstand hatte, ist das ganze natürlich nicht bemerkt worden, da das Zeugnis verdammt gut gefälscht wurde, und siehe da sie wurde angenommen und ist seit einer Woche in dieser Klasse und macht einfach jetzt ihr Fachabi. Mich stresst das mehr als sie dass das alles raus kommen könnte.
Nun meine Frage. Wird das nicht spätestens bei der Anmeldung zu ihrer Prüfung gesehen dass sie keine Ausbildung hat? Angenommen die Schule wird es auch weiterhin nicht sehen dass das Zeugnis gefälscht ist, sollte dann sowas nicht spätestens zu Beginn ihrer Prüfung ans Licht kommen? Es besteht doch sehr große Gefahr dass es nicht anerkannt wird oder nicht?
Ich bedanke mich für jede Antwort da ich sehr Angst deshalb habe. Es ist ja eine Straftat.
4 Antworten
Wenn man so etwas schon abzieht, sollte der jeweilige Abschluss offiziell aussehen sprich offiziell von einer Schule/einer Uni/einer Fh ausgestellt sein, obwohl man es nicht schaffte oder nie dort war. Natürlich geht das aber nur wenn man bestimmte Leute gut kennt und halt Geld und Einfluss besitzt bzw. deine Familie.
Vielleicht fällt es nicht auf was deine Freundin machte, überhaupt weil es ja nicht um einen wichtigen Abschluss wie einem Master in einem Studium oder so handelt, sondern nur um einen Realschulabschluss, den heutzutage schon fast jeder hat und auch nachgeschmissen bekommt.
Doch sollte es auffliegen glaube ich kommt es auch drauf an WANN es auffliegt, da der Bereich Urkundenfälschung eine Verjährungsfrist besitzt. Die Frage ist halt auch ob ihr dann die darauffolgenden Abschlüsse wie Abitur und Bachelor in einem Studium usw. ebenfalls aberkannt werden. Ich weiß das nicht so genau. Da müsste man einen Fachanwalt fragen.
Ich denke sich von einem Anwalt beraten zu lassen wäre für euch die beste Option. Diese haben genauso wie Ärzte oder Pfarrer eine Schweigepflicht einzuhalten d.h. selbst wenn man ein Verbrechen zugibt, dürfen sie es nicht weitergeben. Hier auf Gutefrage sind die wenigsten Juristen deswegen wäre mein Rat zu einem Anwalt zu gehen und sich ordentlich beraten zu lassen.
Hi, ihr größtes Problem sind ihre Mitwisser, die es in die Welt hinaus tragen... sie hätte die Klappe halten müssen, wo kein Kläger, da kein Richter. Gruß
Heutzutage sind alle Daten in Schülerdateien im Computer erfasst und die abgebenden Schulen reichen auch die Schülerakte weiter. Die geht immer mit. Über kurz oder lang kommt das raus. Das gibt eine Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung und sie fliegt. Ich war Schulleiterin, sie hat keine Chance und es wird übel enden.
Das hab ich ihr auch schon gesagt. Mittlerweile wird alles elektrisch über einen erfasst und man hat jeder Zeit Zugriff drauf. Und wie ist es bei der Anmeldung zu Prüfung? Wird da nicht noch mal alles gecheckt? Ich meine die Prüfungen kommen ja immer von Institute. Werden die das nicht sehen?
Das kommt schon vorher raus. Eine Kopie Ihres Zeugnisses muss in der Schülerakte sein. Das kann das gefälschte ja nicht sein.
Die werden es merken, wenn sie den Stoff nicht beherrscht, der Voraussetzung ist