Zeitungszusteller in der nacht?

2 Antworten

Hallo, grundsätzlich gilt: Alle Personen, die austragen, müssen beim Zustellunternehmen gemeldet sein und einen Vertrag haben. Boten sind bei jeder Witterung unterwegs, Zustelltermine müssen eingehalten und dürfen nicht verschoben werden. Wer einen Zustellerjob annimmt, sollte zuvor eine Kinderbetreuung organisieren. Es ist nicht möglich, einen Austrägerjob mit Kind zu planen. Kinder sind während der Zustellung über die Berufsgenossenschaft nicht mitversichert.

Ob man das darf weiß ich nicht aber ich finde es äußerst fragwürdig Kinder 5x pro Woche 1 1/2 Stunden lang nachts im Auto schlafen zu lassen. Die Position im Kindersitz ist zum schlafen nicht gut. Es stört generell den Schlaf wenn man nachts an verschiedene Orte hin und her "verlegt" wird.

Wenn man das mal macht weil man Unterwegs war spricht ja nichts dagegen aber jeden Werktag?