ZEITUNGAUSTRAGEN - FAHRRAD KAPUTT - HILFE!

12 Antworten

Ja, musst du. Kannst du keins leihen? Oder versuchs mit Inline-Skates. Versuch auf jeden Fall nochmal, den Verlag zu erreichen, wenn du Bescheid gibst, dass dein Fahrrad kaputt ist, haben die vielleicht noch Verständnis, aber wenn sie nichts wissen und Kunden anrufen, weil sie ihre Zeitung nicht bekommen haben, gibts Ärger. Wenn du per Telefon keinen erreichst, kannst du auch eine E-Mail schreiben.

Das dein Transportmittel kaputt ist interessiert bei dem Verlag niemanden - du musst austragen sonst verletzt du deinen Vertrag ! Kann dir nicht ein Kumpel sein Rad leihen ???

hast du keinen Bollerwagen oder Ähnliches, mit dem Du die Zeitungen transportieren kannst? Brauchst ja nicht unbedingt ein Fahrrad. Aber ein kaputter Reifen klingt für den Verlag nur wie eine faule Ausrede.. Also versuch die Zeitungen irgendwie auszutragen

Füße auch kaputt ? Fahrrad, was ein unnötiger und zeitaufhaltender Luxus, versuch es mal zu Fuß, geht deutlich schneller.

Früher - in den guten alten Zeiten - hatten die Zeitungen für so etwas Springer, die eingesetzt wurden, wenn ein normaler Zusteller z. B. wegen Krankheit etc. ausfiel. Und dass dort telefonisch niemand zu erreichen war, gab's auch nicht.

Dann kamen die Beratungsfirmen (Pardon, muss natürlich "Consulting Companies" heißen) mit ihren 22- oder 23-jährigen "geföhnten Bubies und Barbie-Puppen im Business-Look" (so hat sie mal ein hochrangiger, aber klarsichtiger Manager genannt), die die Verlage zu Tagessätzen von 1000 € an aufwärts "optimiert" und die Kosten gesenkt haben. Genauer: Sie haben nicht die Kosten gesenkt, sondern die Gelder in ihre Taschen umgeleitet. Seitdem funktioniert in diesem Lande nichts mehr - ist leider so.

Wenn Du nicht zufällig letzte Nacht gestorben bist, wirst Du wohl austragen müssen. Und selbst dann bin ich mir nicht sicher, ob die Deine Eltern nicht regresspflichtig machen.