Zählt das Betreten des Geländes als Pünktlich?
Hallo,
meine Frage sieht wie folgt aus:
Wenn der Arbeitstag um 8:00 Uhr beginnt, zählt es dann als Pünktlich das Gelände betreten zu haben? Ich bin der Meinung, dass man unpünktlich ist, da das Gelände nicht der Arbeitsplatz ist. Sollte man daher nicht um 8:00 Uhr schon im Gebäude sein um seine Arbeit anzutreten?
Sehe ich das falsch?
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Kommt drauf an. Bei uns ist die Zeiterfassung hinter der Eingangstür und kein Chef wartet oben im Büro, dass man spätestens zu Beginn der Kernzeit auf dem eigenen Stuhl sitzt (außer exakt um diese Uhrzeit beginnt eine Besprechung, dann muss man im Besprechungsraum sein).
Anderswo wird erwartet, dass man pünktlich zusammen mit allen anderen umgezogen bei der Schichtübergabe steht.
notting
Pünktlich ist, wenn man pünktlich zu arbeiten beginnt. Durch die Eingangstür gehen ist noch keine Arbeit, also: Nein.
Danke Dir=) Hatten da nämlich die ein oder andere Diskussion gehabt.
Nein, das Betreten des Geländes zählt nicht. Das Erscheinen bei der Person an der Rezeption/etc. oder in geeigneter Kleidung am Arbeitsplatz zählt...
Dafür gibt es mindestens ein:n glaubwüdige:n Zeuge:in
(Gedern ist nicht wirklich einfach!)