würdet ihr das zulassen-Elternteil in Pfleggeheim und es wird ne betreuende person gestellt?
es steht die Frage im raum um mich zu entlasten meine Mutter in Betreung in Pflegeheim zu bringen. Problem betreuende Person-ich bin strikt dagegen das meine Mutter eine betreuende Person bekommt und ich dann keine berechtigung an Entscheidungen mehr habe das die Person also alles übernimmt-nur über meine Leiche. Ich bin der Sohn und wenn, dann nur mit mir zusammen entscheiden-was spricht dagegen das man das zusammen entscheidet und nicht fremde Person allein?
Um was geht es? Die gesetzliche Betreuung? Oder die Bereichspflege im Heim also welche Pflegekraft deine Mutter versorgt?
die vom landratsaamt sprach vom Pflegeheim mit betreuungskraft denke ich
7 Antworten
Gibt es nicht auf Pflegedienste die nur alle paar Tage dann in die Wohnung kommen um nach dem Rechten zu sehen? Man kann sonst doch bestimmt auch mit dem Unternehmen was die Person stellt mal reden und eine gemeinsame Lösung finden.
Es sollte der Aufgabenbereich der betreuenden Person klar geregelt werden. In deinen Angaben fehlt auch, ob es sich um einen vom Amtsgericht eingesetzen Betreuer handelt oder nicht.
https://praxistipps.focus.de/betreuerausweis-beantragen-alle-wichtigen-infos_116612
Wenn deine Mutter noch selber entscheiden kann, benötigt sie keinen Betreuer. Ihr solltet nur aufpassen, das ihr im Falle einer notwendigen Betreuung z. B. dich als Betreuer einsetzen lasst. Da kann es auch hilfreich sein, eine von deiner Mutter unterschriebene Vollmacht zu machen. Die wird dann vom Betreuungsgericht als Wille deiner Mutter gewertet und sie erteilt dir dann die Betreuungsvollmacht, wenn deine Mutter nicht mehr selber entscheiden kann.
genau das ärgert mich die tante landratsamt und die ander Pflegestützpunkt machen Druck Arbeitsvermittler sagt eiens nach dem andern
Aber du kannst doch beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen. Vorher lässt du dir den Willen deiner Mutter bestätigen, dass sie möchte, dass ihr Sohn sie als Betreuer vertritt. Im übrigen wird die das Amtsgericht nicht für jeden Aufgabenbereich eine Betreuung geben. Der Pflegeeinrichtung wird es sicher um den Punkt: Unterbringung gehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten#Aufgabenkreise_des_Betreuers_und_spezielle_Pflichten
Hi,
Also in erster Linie entscheidet natürlich der zu betreuende Mensch. Da du dich mit ein Betreuer nun konfrontiert siehst wird wahrscheinlich das so gewünscht haben. Alleine kommen die nicht auf die Idee da muss jemand die Betreuung ja angeregt haben weil du anscheinend keine Vollmacht hast. Sprich ohne Vollmacht darfst du leider auch nicht entscheiden. Es wird ein Grund geben das der Betreuer nun Aufgaben übernimmt, da es keine umfassende Aufgabe ist wäre auch interessant für was bestellt wurde.
doch vollmacht muss ch noch gemeinsaam ausfüllen alles noch in mache
Damit fällt der Betreuer dann ja weg 😉 Patienten mit Vollmacht haben kein Betreuer ...ich hoffe das sie noch orientiert ist?
vom sehen her nicht man muss sie führen draußen Wohnung geht noch
Ich meine vom Kopf her, sie weiss noch wer sie ist, wann sie ist, wo sie ist? Wer du bist? Blind ist kein ko Faktor für die Vollmacht, anders sieht es aus wenn geistig nicht orientiert ist dann kann das selber nicht mehr entscheiden.
Du solltest erst einmal klären, ob eine rechtliche Betreuung oder eine soziale Bezugsbetreuung gemeint ist.
Falls eine rechtliche Betreuung gemeint ist, solltest Du Dich informieren. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Teile (z.B. Ämter und Behörden) an einen Betreuer abgegeben werden und Du die für Dich wesentlichen Aufgabenkreise (z.B. Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung) behältst. Damit bist Du den Papierkram los, kannst aber mit den Ärzten sprechen und entscheiden, wo Deine Mutter lebt.
Also eine Betreuungskraft ist jemand, der zu deiner Mutter kommt um sich mit ihr zu beschäftigen. Spaziergänge, Zeitung vorlesen, vielleicht auch mal gemeinsam kochen und einkaufen
die vom landratsamt hat das aber anders gemeint- d die meinen ich brauch ne Entlastung-meine Mum in ein Heim und dann volle betreuung die dann volle veratntwortung hat- und da sage ich voll nein- nur mit Absprache meinerseits wird über meine Mutter bestimmt aber eine Kraft allein entscheidet über sie nicht-niemals
Entlastungspflege ist ja für dich. Heißt, du bekommst Unterstützung für die Pflege deiner Mutter. Eine Möglichkeit ist, das eine Betreuungskraft oder Pflegekraft in die Wohnung deiner Mutter kommt und sich um deine Mutter kümmert.
Möglichkeit Nummer 2 wäre die Tagespflege, wo deine Mutter hin geht. Wenn deine Mutter noch in der Lage ist, zu Fuß oder im Rollstuhl die Wohnung zu verlassen (also nicht bettlägerig ist) wäre das die bessere Lösung. Sie käme noch aus dem Haus und wäre unter Leuten.
Aber eine Betreuungskraft Oder Pflegekraft in ihrer Wohnung ist auch nicht schlecht.
nein sie kann alleine nichjt gehen sie sieht ja kaum noch was
man kann sie alleine nicht auf die strasse lassen sie sieht in der nähe schlecht
Deswegen ja Betreuungskraft oder Tagespflege. Betreuungskraft kommt in‘s Haus. In die Tagespflege wird sie entweder geholt und gebracht oder du bringst und holst sie.
Wenn du die entlastungspflege nicht annimmst, wird deine Mutter eher in‘s Pflegeheim müssen als Dir lieb ist, weil du an der Pflege deiner Mutter kaputt gehst.
ja da binn ich ja dran aber erst Besuch beim hausarzt eines nach dem anderen