Würdet Ihr das "ausnutzen" nennen?

2 Antworten

. Bei uns im Lager herrscht personal Mangel, selbst die Lagerarbeiter beschweren sich und ich habe das Gefühl das unser Ausbilder diese Lücke mit uns füllen will. Ich meine klar ... Wieso soll er jemanden einstellen und Ihm volles Gehalt zahlen, wenn er uns reinpacken kann und weniger als die Hälfte dann an uns bezahlen muss.

Das geht so nicht.

Dein Ausbilder soll sich mal den § 14 Berufsbildungsgesetz anschauen. Dort stehen die Pflichten der Ausbildenden und im Abs. 3 steht:

"Azubis dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind".

Es ist in Ordnung, wenn Azubis ausnahmsweise mal nicht streng nach Ausbildungsplan beschäftigt werden. Allerdings nicht permanent.

Ein Azubi ist zur Ausbildung im Betrieb und nicht als vollwertige Arbeitskraft, der einen AN ersetzt und dem AG so Kosten spart.

Selbst Tätigkeiten die zur Ausbildung gehören, dürfen sich nicht ewig wiederholen und Routine werden.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht u.a.:

"Die Übertragung von berfursfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig.

Eine an sich zulässige Verrichtung kann durch Wiederholung von dem Zeitpunkt an unzulässig werden, von dem ab sie keine weitere berufliche Handlungsfähigkeit mehr vermittelt.

Deshalb dürfen grundsätzlich auch keine Routinearbeiten verlangt werden. Die der Art nach zulässige Aarbeit kann somit durch ihren zeitlichen Umfang unzulässig werden.

Die Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt liegt dort, wo die berufsnotwendigen Fertigkeiten bereits hinreichend gegeben sind und der Einsatz bei bestimmten Verrichtungen dem Mangel entsprechender AN abhelfen soll."

morgens 09;30 zur Arbeit kommt und dann um 22 Uhr zuhause ist..

Wie lange dauert der Heimweg und wie viel Pause gibt es?

Wird mehr als die ausnahmsweise erlaubten 10 Stunden gearbeitet (bei Volljährigkeit), ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Diese Verstöße können beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden, auch anonym.

Außerdem würde ich umgehend die zuständige Kammer (z.B. IHK), sowie die zuständige Gewerkschaft informieren.

Ist der Ausbilder auch der AG? Falls nicht, solltet Ihr Euch auch mal an diesen wenden.

Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, wendet Euch an diesen und fragt auch, ob ihm diese Zustände nicht bekannt sind und was er zu tun gedenkt.

Welche Regeln gelten, hängt bei Azubis vom Alter ab.
Wie viele Stunden pro Tag geleistet werden dürfen, wie viele Stunden pro Woche das Maximum darstellen, aber auch in welchem Rahmen wie häufig mit welchen weiteren Auflagen diese Arbeitszeiten bei Azubis überschritten werden dürfen, wird im BBIG, daneben bei Minderjährigen im Jugendarbeitsschutzgesetz und bei Volljährigen im Arbeitszeitgesetz geregelt.

In beiderseitigem Einverständnis können Azubis durchaus auch mal länger am Stück beschäftigt werden. Das sollte der Ausbilder allerdings möglichst vermeiden und dann auch zeitnah durch Freistellung wieder ausgleichen.