Wozu müssen Schuldner eigentlich eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben, wenn diese sowieso schon alles wissen?
Guten Morgen,
angenommen, ein Schuldner hat auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht reagiert und muss nun eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben:
Warum muss "er" dies eigentlich tun? Ein Gerichtsvollzieher weiß doch dann vor einer Abgabe der Vermögensauskunft bereits, was sich im Besitz des Schuldners befindet und was dieser alles gekauft haben könnte, oder doch nicht?
Ich meine, es gibt doch die Schufa, in der alles gespeichert wird, angenommen, der Schuldner kauft sich online Getränke mit Versand (und bezahlt diese oder lässt diese bezahlen), dann kann doch nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gerichtsvollzieher die Rechnung (in der Schufa oder irgendwo anders) sehen?
Einfach eine interessante Frage, daher würde ich mich über alle Antworten sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Bei einer Vermögensauskunft legt der Schuldner seine gesamte Vermögenssituation offen, er muss dort u. a. angeben:
- wie sein Familienstand ist,
- ob er Kinder hat,
- ob er Autos hat,
- welches Einkommen er hat,
- ob er irgendwelche wertvollen Gegenstände besitzt,
- ob er selbst Forderungen gegen andere hat
- welche Konten er hat
- uvm.
Die Schufa speichert nicht, welche Sachen eine Person bestellt und auch der Gerichtsvollzieher weiß solche Dinge nicht.
Bei der Schufa ist es z. B. so, wenn jemand etwas bei einem Versandhändler bestellt und nicht bezahlt, dann hat der Versandhändler die Möglichkeit (sofern er Schufa-Vertragspartner ist), der Schufa zu melden, dass der Schuldner dort eine Forderung in Höhe von X € hat. In der Regel einmal jährlich wird dann eine Meldung an die Schufa gesendet, in der die aktuelle Forderungshöhe mitgeteilt wird. Daran sehen andere dann wiederum, ob die offenen Forderungen bezahlt werden oder schon erledigt sind oder aber ob die Forderungen immer nur höher werden.
Was jemand tatsächlich irgendwo bestellt hat, das ist nirgendwo öffentlich zugänglich.
Man will dein gesamtes Vermögen wissen. Dazu gehören auch Dinge, die weder Schufa noch Bank wissen können. Ein Auto, was du mal geschenkt bekommen hast oder was dir überschrieben wurde. Ein Sparbuch was dir deine Tante vermacht hat - was auch immer. Wenn du lügst bei Angabe des Vermögens machst du dich strafbar.
Es könnten sich ja Änderungen ergeben haben. Außerdem hat es andere Konsequenzen, wenn du einen Gerichtsvollzieher anlügt, als die Bank, von der die Schufa die Daten bekommt.
Bei meinem Vermögen? Auf dem Konto und in Bar habe ich keines. Und sonst auch keins. Wie genau meintest Du das mit den Konsequenzen bei Schufa , Gerichtsvollzieher und der Bank?
Verstehe ich grade irgendwie nicht.
Wenn Du keine falsche Angaben machst / machen willst / gemacht hast, ist das kein Drama.
"Müssen", ist immer relativ. Von mir wollte auch mal ein Gerichtsvollzieher derart VA haben, den habe ich aus der Wohnung geschmissen und danach habe ich nie wieder was von dem gehört. O.K. ein paar "Bettelbriefe" kamen noch zu mir, daß hörte aber nach dreimaligen Umzug meinerseits dann auf. Seit über 6 Jahren ist nun Ruhe im Schacht!
Das zeigt ein gutes Bild von Dir. Mit Dir sollte man keine Geschäfte machen.
Stimmt, jedenfalls nicht, wenn man denkt Geld von mir zu bekommen 😜🤣☝️
Vermeidet man Geschäfte mit Dir, hat man auch kein Geld vonr Dir zu erwarten.
Zu kurz gedacht. 😂😂😂
In der Schufa ist überhaupt nichts zu Vermögen gespeichert. Bekannt sind anderen Behörden maximal ein paar inländische Kontostände.
Alles was Sachbesitz wie Kunst, Schmuck oder hochwertige Technik angeht wird nirgends registriert.
Dann gibt es ja noch genug die versuchen diese Sachwerte zu verstecken.
Erst mit der verbindlichen Aussage des Schuldners, kein dem GV bekanntes vermögen zu haben, ist er dafür strafrechtlich verfolgbar wenn es doch nicht der Fall ist.
Guten Morgen und vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn nun nirgendwo etwas dazu gespeichert sein soll, was ich mal zu bezweifeln wage, wie wollen die dann "unwahre Zustände" aufdecken können? Zumal ja dann der Schuldner sagen könnte, dass zum Beispiel alles kaputt gegangen wäre?
Wenn nun nirgendwo etwas dazu gespeichert sein soll, was ich mal zu bezweifeln wage,
Wieder so eine Verschwörungstheorie.
Manchmal werden "unwahre Zustände" durchaus mal aufgedeckt. Das kann z.B. durch eine enttäuschte Liebe erfolgen. Rache ist ein nicht unübliches Mittel.
Das können z.B. Nachbarn sein, mit denen man Im Streit liegt. usw.
Deswegen verlangt man ja diese verschärfte Form der Aussage. Wer dabei lügt und ertappt wird, hat quasi fast Meineid geleistet.
Klar kannst du deine Wertgegenstände verstecken ohne das es Behörden feststellen, aber wehe du wirst, aus welchen Gründen auch immer, doch überführt. Dann gehst du schon nur wegen der Falschausage ins Gefängnis.
Welche Änderungen denn und wie meinst Du das genau, mit dem Gerichtsvollzieher, der Schufa und der Bank?