Vermögensauskunft in Schufa ohne Abgabe?
Hallo zusammen, wundere mich gerade etwas. Ja ich habe Schulden, und ich kümmere mich gerade wirklich darum sie loszuwerden. Nun habe ich heute in meine Schufaauskunft geschaut und sehe dass im März diesen Jahres eine Vermögensauskunft eingetragen wurde. Ich habe jedoch dieses Jahr keine Vermögensauskunft abgegeben? Genauso wie letztes Jahr nicht.
Ich war jedoch dieses Jahr beim Gerichtsvollzieher und habe eine bzw mehrere Sachen bei ihm bezahlt. Ich musste keinen Mietvertrag, Kontoauszüge oder ähnliches vorlegen und auch keine weiteren Fragen beantworten.
Habt ihr eine Erklärung?
2 Antworten
Lese noch einmal, ob da steht, dass du die abgegeben hast, oder abgeben solltest?
Trägst du einen häufigen Namen?
Wenn die Angaben falsch sind, kann man auf Korrektur bestehen.
Das nennt man "eidesstattliche Versicherung". Die gibt man beim Gerichtsvollzieher ab. Der gibt das auch zum Schuldnerverzeichnis. Da weißt du ja, mit wem du sprechen musst.
ich habe das aber nicht abgegeben, weil ich zu den zeitpunkten als das eingetragen wurde garnicht beim gerichtsvollzieher war, und wenn ich da war habe ich meine Schuld komplett bezahlt.
Eine Vermögensauskunft heißt: Jemand hat gegen dich eine Zwangsvollstreckung beantragt. Wenn du also schon Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher hast dann ist das die logische Konsequenz daraus (bzw. die Vollstreckung kommt vor dem Gerichtsvollzieher). Und der Gerichtsvollzieher hat per se ja erfasst was für Vermögenswerte er bei dir holen kann
ich dachte eine Vermögensauskunft ist eine Eidesstattliche Versicherung? Oder irre ich mich da gerade?
ja , da irrst du dich - EV ist Eidesstattliche Versicherung (so habe ich es mal gelernt, ich hoffe es stimmt noch), Auskunft= jemand hat um Auskunft gebeten, sich Informationen eingeholt
Aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte stammt die Information, dass der genannte Verbraucher eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aber die Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger geeignet ist.
Das ist der Wortlaut