Wohnungssuche - Harz4 - Amt - Kaltmiete - KdU?
Hey, bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Sie würde mir bezahlt werden, wenn:
- bis zu 50qm^2
- Nettokaltmiete: 280€
- mittlere (kalte) Betriebskosten: 70€
- angemessene KdU: 350€
kann mir bitte jemand erklären, was das genau zu bedeuten hat? Und worauf ich jetzt achten muss?
Ich habe eine Wohnung in Aussicht, die wiefolgt ist:
- 47qm^2
- Kaltmiete: 287€ zzgl. Nebenkosten
- Nebenkosten: 95€
- Heizkosten: 50€
- Warmmiete: 426€
Könnte ich denn jetzt mit den oben genannten die Wohnung vom Amt zahlen lassen? Oder müsste ich trotzdem noch etwas selber zahlen?
Wäre echt lieb wenn mir das jemand mal erklären könnte mit den oben genannten Vorraussetzungsbeträgen. Ich wünschte sowas würde man in der Schule lernen..
5 Antworten
die Wohnung vom Amt zahlen lassen?
Interessante Formulierung :) Die Jobcenter erstatten grundsätzlich die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mtl vorab. Mehr ist nicht deren Aufgabe.
Sie richten sich dabei normalerweise nach der Bruttokaltmiete. D.b. nach der Warmmiete ohne Strom- und ohne Heizkosten.
In Deinem Fall scheint die BKM bei 350 € mtl. zu liegen.
Die BMK der Wohnung, die Du in Aussicht hast, liegt Deinen Angaben zufolge bei 382 € mtl., wäre also grundsätzlich zu teuer.
Du kannst versuchen, mit dem Jobcenter zu "verhandeln", ob Du den "Aufpreis" von 32 € mtl. vom Regelbedarf selbst zuzahlst oder kannst mit rechtlicher Unterstützung versuchen, das Jobcenter dazu zu 'bewegen', die kompletten Kosten zu erstatten.
Der Erfolg dabei hängt aber davon ab, unter welchen Umständen Du die Wohnung anmieten willst.
Wenn Du z.B. von Obdachlosigkeit bedroht wärst, müßte das Jobcenter die vollen Kosten erstatten, bis Du eine preislich "angemessene" Wohnung gefunden hast. Das hieße dann aber, 2 x umzuziehen.
Ich habe eine Wohnung in Aussicht, die wiefolgt ist:
Diese Wohnung wäre zu teuer.
Sowohl in der Grundmiete als auch in den Nebenkosten. Das JC kann hier zurecht die Wohnung ablehnen. Wie hoch die Heizkosten sein dürfen, das musst du beim zuständigen JC erfragen. ABER, jede Kostenübernahme ist eine Einzelfallentscheidung, heißt also, es gibt auch Spielraum.
Wenn das JC aber sagt "Bruttokalt maximal" 320,00 €, dann wird es schwer.
Du übersteigst ja schon damit 32,00 €, die man theoretisch aus eigenen Mitteln bezahlen könnte, aber wenn das JC sagt "nein ist nicht", dann würde der Klageweg zu lange dauern und der Vermieter wird sicherlich nicht warten.
Sozialhilfe (dazu zählt auch AlG 2) ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Wenn du deine Bemühungen nachweist, dass du keine günstigere Wohnung gefunden hast, müssen die tatsächlichen Kosten getragen werden.
426 € sind durchaus im Rahmen.
Nimm die Wohnung und geh in das Widerspruchsverfahren, wenn das Jobcenter dir die Kosten reduzieren will.
Heute muss man in der Situation ja froh sein, ÜBERHAUPT eine Wohnung zu finden.
Mit Heizkosten, die in der oberen Berechnung offenbar fehlen, könnte eine Zustimmung gut möglich sein.
Allenfalls 26,00 € Zuzahlung aus eigenen Mitteln.
gegen diese Zuzahlung kann man anschließend Widerspruch einlegen (oder den Antrag neu stellen) EINZELFALLENTSCHEIDUNG
Kaltmiete darf 280€ betragen
Mittlere kalte Betriebskosten dürfen 70€ betragen
Einfache Logik : ..... 280 + 70 = 350 Euro
Angemessene KdU darf 350€ betragen
ergo kommen dazu noch die Heizkosten.