Wohnungssuche - Harz4 - Amt - Kaltmiete - KdU?

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die Wohnung vom Amt zahlen lassen?

Interessante Formulierung :) Die Jobcenter erstatten grundsätzlich die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mtl vorab. Mehr ist nicht deren Aufgabe.

Sie richten sich dabei normalerweise nach der Bruttokaltmiete. D.b. nach der Warmmiete ohne Strom- und ohne Heizkosten.

In Deinem Fall scheint die BKM bei 350 € mtl. zu liegen.

Die BMK der Wohnung, die Du in Aussicht hast, liegt Deinen Angaben zufolge bei 382 € mtl., wäre also grundsätzlich zu teuer.

Du kannst versuchen, mit dem Jobcenter zu "verhandeln", ob Du den "Aufpreis" von 32 € mtl. vom Regelbedarf selbst zuzahlst oder kannst mit rechtlicher Unterstützung versuchen, das Jobcenter dazu zu 'bewegen', die kompletten Kosten zu erstatten.

Der Erfolg dabei hängt aber davon ab, unter welchen Umständen Du die Wohnung anmieten willst.

Wenn Du z.B. von Obdachlosigkeit bedroht wärst, müßte das Jobcenter die vollen Kosten erstatten, bis Du eine preislich "angemessene" Wohnung gefunden hast. Das hieße dann aber, 2 x umzuziehen.

Ich habe eine Wohnung in Aussicht, die wiefolgt ist:

Diese Wohnung wäre zu teuer.
Sowohl in der Grundmiete als auch in den Nebenkosten. Das JC kann hier zurecht die Wohnung ablehnen. Wie hoch die Heizkosten sein dürfen, das musst du beim zuständigen JC erfragen. ABER, jede Kostenübernahme ist eine Einzelfallentscheidung, heißt also, es gibt auch Spielraum.

Wenn das JC aber sagt "Bruttokalt maximal" 320,00 €, dann wird es schwer.
Du übersteigst ja schon damit 32,00 €, die man theoretisch aus eigenen Mitteln bezahlen könnte, aber wenn das JC sagt "nein ist nicht", dann würde der Klageweg zu lange dauern und der Vermieter wird sicherlich nicht warten.

Sozialhilfe (dazu zählt auch AlG 2) ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Wenn du deine Bemühungen nachweist, dass du keine günstigere Wohnung gefunden hast, müssen die tatsächlichen Kosten getragen werden.

426 € sind durchaus im Rahmen.

Nimm die Wohnung und geh in das Widerspruchsverfahren, wenn das Jobcenter dir die Kosten reduzieren will.

Heute muss man in der Situation ja froh sein, ÜBERHAUPT eine Wohnung zu finden.

Mit Heizkosten, die in der oberen Berechnung offenbar fehlen, könnte eine Zustimmung gut möglich sein.

Allenfalls 26,00 € Zuzahlung aus eigenen Mitteln.


DerHans  05.11.2021, 14:20

gegen diese Zuzahlung kann man anschließend Widerspruch einlegen (oder den Antrag neu stellen) EINZELFALLENTSCHEIDUNG

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Kaltmiete darf 280€ betragen

Mittlere kalte Betriebskosten dürfen 70€ betragen

Einfache Logik : ..... 280 + 70 = 350 Euro

Angemessene KdU darf 350€ betragen

ergo kommen dazu noch die Heizkosten.