Wohnungsrecht Mitbewohner?

3 Antworten

Wenn er bereits ausgezogen ist, musst du ihn nicht wieder aufnehmen. Du bist die Mieterin und er hat die Wohnung verlassen (das kommt seiner Kündigung gleich)

Warum sollst du etwas zurückzahlen? Diese Logik verstehe ich nicht.

Er hat eine Leistung in Anspruch genommen (er hat zur Ubtermiete gewohnt) und dafür noch nicht einmal ausreichend gezahlt.

Du solltest unbedingt eine Nachforderung über die außenstehenden Beträge machen. Am besten du fragst einen Freund der das für dich macht.

Der kann dir gar nichts und darf auch nicht bei dir wohnen.