Wohnungsrecht Mitbewohner?
Hallo,
Ich habe mit einen Mann zusammengelebt. Wir waren nicht verheiratet, als Partner nur. Er war bei mir als Mitbewohner eingetragen, ich war die Hauptmieterin. Er hat monate lange keine Miete bezahlt, nur einmal( in 6 Monate nur einmal gezahlt ) . Nun es kam zu einen Konflikt.und ich meinte er soll ausziehen, wr ist daraufhin weg. Jetzt droht er mit Polizei, welches Recht hat ? Er war gegenüber mir gewalttätig also hat immer mir immer Angst gemacht und mich eingeschüchtert.
Wäre sehr nett Hilfe zu bekommen, muss ich ihm die Miete zurückzahlen? Im Vertrag war keine Miete vereinbart nur das er schriftlich jei mir wohnt beim Einwohnermeldeamt.
Darf er dennoch bei mir wohnen?
3 Antworten
Wenn er bereits ausgezogen ist, musst du ihn nicht wieder aufnehmen. Du bist die Mieterin und er hat die Wohnung verlassen (das kommt seiner Kündigung gleich)
Warum sollst du etwas zurückzahlen? Diese Logik verstehe ich nicht.
Er hat eine Leistung in Anspruch genommen (er hat zur Ubtermiete gewohnt) und dafür noch nicht einmal ausreichend gezahlt.
Du solltest unbedingt eine Nachforderung über die außenstehenden Beträge machen. Am besten du fragst einen Freund der das für dich macht.
Der kann dir gar nichts und darf auch nicht bei dir wohnen.