Wohnung während Freiwilligen Wehrdienst Bundeswehr?

2 Antworten

Die Wohnung zahlt Dir die Bundeswehr nicht. Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld beantragen oder Unterhaltssicherung nach dem USG.

Der Sozialdienst der Bundeswehr kann Dir da Auskunft erteilen.


madti 
Fragesteller
 18.08.2016, 15:20

also während der AGA könnte ich Trennungsgeld beantragen wenn ich drei Monate lang unter der Woche in der Kaserne lebe, richtig?

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Lottl07  18.08.2016, 16:45
@madti

Trennungsgeld wenn du verheiratet bist! sonst gibt es nichts. Und ich weis auch nicht wie das ist wenn du freiwillig gehst.

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Geh zum Refü, der kann dir da genauer sagen was Sache ist.

Ich weiß nur nicht ob ein FWDL´er Trennungsgeld bzw. Reisebeihilfe berechtigt ist. Vlt nur Trennungsgeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dienst im Militär