Wo soll ich meinen Restposten verkaufen?

Mungukun  11.05.2024, 17:42

Hast du den Aufgabegewinn nach § 16 EStG bereits versteuert?

Kais021 
Fragesteller
 11.05.2024, 17:59

Nein, ich habe nur die EÜR abgegeben, was ich jährlich machen musste

1 Antwort

ich habe nur die EÜR abgegeben, was ich jährlich machen musste

Du musst bei einer Betriebsaufgabe zusätzlich die Aufgabebilanz erstellen, § 16 Abs. 2 S. 2 EStG. Die EÜR alleine reicht bei einer Betriebsaufgabe nicht aus. Dabei werden alle verbleibenden Wirtschaftsgüter entnommen zum gemeinen Wert und müssen entsprechend versteuert werden.

Bei einem Privatverkauf im Folgejahr wird man zu 99% davon ausgehen, dass der gemeine Wert dem Veräußerungspreis entspricht und somit muss das indirekt versteuert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung