Wo kann man gut Fußbilder verkaufen?

2 Antworten

Hallo huhuklarahier

Das ist ein großer Zeitaufwand, da es viele gibt die nur mit dir schreiben wollen um sich auf zu geilen, ich weiß es da ich selbst fußfetischist bin und diese Szene auf den verschiedensten social medias verfolge.

Aber:

Instagram, Twitter, Facebook Gruppen, Reddit, Discord, snapchat, only fans, Markt.de usw...

LG FetischNeugier

Zuerst musst du schnell ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Dann musst du schnell innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln

Je eher du diese rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt hast, desto eher darfst du mit deinem Gewerbe beginnen.

Am Jahresende musst du die Steuererklärung samt Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln und deinen Gewinn selbstverständlich versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Elias06577  27.04.2023, 18:55

Ich schätze mal eher weniger, dass sie mehr als 17500€ damit im Jahr damit verdient. Also ist das ganze nicht nötig

3
Mungukun  27.04.2023, 18:59
@Elias06577
Ich schätze mal eher weniger, dass sie mehr als 17500€ damit im Jahr damit verdient. Also ist das ganze nicht nötig

Wo zur Hölle hast du denn den Blödsinn her?

Die 17.500 € waren eine alte Grenze hinsichtlich der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerschaft) bis zum Jahr 2019 und liegt inzwischen bei 22.000 € nach § 19 UStG.

Neben der Umsatzsteuer gibt es auch noch die Einkommensteuer und da muss das Gewerbe versteuert werden, weil es Einkünfte im Sinne des § 15 EStG sind. Bei der Einkommensteuer gibt es keinen Freibetrag für die Höhe der Gewerblichen Einkünfte.

Dass die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb eines Monats zu erfolgen hat, steht in § 138 AO.

Also bitte beschäftigte dich vorher richtig mit dem Steuerrecht, bevor du hier so einen Unfug verbreitest und damit zur Steuerhinterziehung anstiftest.

0
Elias06577  27.04.2023, 20:36
@Mungukun

Stimmt, da habe ich mich vertan. Umsatzsteuer, ist klar, muss man zahlen, aber Einkommenssteuer doch erst ab einem Einkommen von 10908€ im Jahr (?) Und ich nehme an dass sie nicht dauerhaft von Fußbildern leben will, sondern eben nur schnell Geld braucht („Es ist erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, wenn man beabsichtigt, in dauerhafter Weise selbstständig tätig zu werden.“)

0
Mungukun  27.04.2023, 22:19
@Elias06577
aber Einkommenssteuer doch erst ab einem Einkommen von 10908€ im Jahr (?)

Und woher weißt du, dass sie nicht weitere Einkünfte beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit hat, also einer "normalen" Arbeit nachgeht? In den Grundfreibetrag werden alle Einkünfte zusammen addiert und nicht jede Einkunftsart einzeln für sich betrachtet. Liegt sie mit dem Arbeitslohn schon über dem Grundfreibetrag, erhöht jeder einzelne Euro bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb das zu versteuernde Einkommen. Deswegen muss man auch vor dem ersten Tätigwerden den Gewerbebetrieb anmelden.

Es ist erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, wenn man beabsichtigt, in dauerhafter Weise selbstständig tätig zu werden.“)

Erstens heißt das Tatbestandsmerkmal nicht "dauerhaft", sondern nachhaltig im Steuergesetz, vgl. § 15 Abs. 2 S .1 EStG:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb

Und als nachhaltig stuft man die Tätigkeit an, wenn sie an mehrere Abnehmer erfolgt. Sie wird vermutlich nicht nur ein einziges Bild verkaufen wollen an einen Abnehmer, sondern das selbe Bild an so viele Abnehme wie möglich. Daher ist das ganze nachhaltig und fällt zum Gewerbebetrieb. Das ist auch gängige Rechtsprechung:

Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist daher bei einer Mehrzahl von gleichartigen Handlungen im Regelfall zu bejahen (> BFH vom 23.10.1987 - BStBl 1988 II S. 293 und vom 12.7.1991 – BStBl 1992 II S. 143). Bei erkennbarer Wiederholungsabsicht kann bereits eine einmalige Handlung den Beginn einer fortgesetzten Tätigkeit begründen (> BFH vom 31.7.1990 - BStBl 1991 II S. 66). Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, H 15.2 "Wiederholungsabsicht",

Hier wird das selbe Bild möglichst oft gewinnbringend weiterverkauft. Also haben wir ganz eindeutig eine Mehrzahl gleichartiger Handlungen und die Nachhaltigkeit ist erfüllt.

Demnach ist es steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb und dieser muss angemeldet werden.

Fazit: Ja sie muss den Gewerbebetrieb anmelden und den Gewinn versteuern. Liegt sie mit allen Einkünften zusammen unter dem Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, die Abgabepflicht der Steuererklärung samt Gewinnermittlung und die Anzeigepflicht des Gewerbes besteht trotzdem uneingeschränkt.

0
Elias06577  28.04.2023, 14:42
@Mungukun

Hui, dachte nicht, dass das so streng betrachtet wird. Wie ist es dann zb. bei eBay? Da gibt es ja auch einige Leute die das „nachhaltig“ machen. So gesehen muss man ja so gut wie immer, wenn man außerhalb seines Berufes noch etwas Geld verdient ein Gewerbe anmelden oder?

0
Mungukun  28.04.2023, 16:14
@Elias06577

Ziemlich genauso.

Genauso aus diesem Grund gibt es ja seit 2023 das Steuertransparenzgesetz, dass eBay etc. verpflichtet bei der Überschreitung bestimmter Handelsmengen die Daten an das Finanzamt zu senden.

Da werden sich dieses Jahr noch einige mit einem bisher nicht angemeldeten Gewerbe blöd umschauen.

Man muss bei eBay eben im Vergleich zum Gegensatz zu Fußbildern noch sehen, dass hier die selbe Ware nur einmal verkauft werden kann. Ein und das selbe Fußbilder auf onlyfans und co. wird dagegen im Optimalfall millionenfach verkauft. Daher ist es bei eBay eher so, dass das ganze noch als private Vermögensverwaltung gilt im Gegensatz zu onlyfans, was immer ein Gewerbe ist.

0