Wo kann man gefährliche Straßenabschnitte melden z.b wegen parken?

4 Antworten

Bei der Polizei bzw. dem Ordnungsamt. Die können sich das ansehen und ahnden.


verreisterNutzer  02.10.2021, 11:35

Danke. Endlich mal jemand der Verstanden hat, dass es auch Sache der Polizei ist, wenn es um Verkehrssicherheit geht und nicht nur das Ordnungsamt.

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Raven751  02.10.2021, 12:19
@verreisterNutzer

Naja, das habe ich eigentlich nur geschrieben, weil ich nicht weiß, ob Du evtl. sehr ländlich wohnst.
Bei mir in der Großstadt würde die Polizei sagen, dass das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig ist.

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verreisterNutzer  02.10.2021, 12:39
@Raven751

Das sind nur die Ausreden von Beamten die bloß keine Arbeit haben wollen. Sie sind dazu verpflichtet zumindest den Fall aufzunehmen.

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Hundefreund140  02.10.2021, 13:33
@verreisterNutzer

Selbst wenn. Die Polizei gilt in Deutschland als ausführende Gewalt und ist dafür zuständig dass Gesetzt eingehalten werden. Sie melden es sehr wahrscheinlich dem Ordnungsamt.

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Beim Ordnungsamt melden, oder mal bei der Polizei das ganze Ansprechen. Vielleicht schauen die sich das ja mal an und leiten entsprechende Massnahmen ein.

Ein Versuch ist es jedenfalls wert,


Hundefreund140  02.10.2021, 10:52

Bei der Polizei lieber nicht, die sind dafür nicht zuständig. Sie haben einen anders Aufgaben Gebiet.

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verreisterNutzer  02.10.2021, 11:33
@Hundefreund140

Ich kann dies sehr wohl dort vortragen. Wenn es um die Verkehrssicherheit angeht fällt es auch in ihren Bereich. Deshalb habe ich geschrieben, dass diese dann entsprechende Maßnahmen einleiten werden. Dies bedeutet auch, es an das Ordnungsamt weiter zuleiten !!!

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Man kann’s es beim Ordnungsamt melden. Die sind dafür zuständig.


verreisterNutzer  02.10.2021, 11:38

Oder bei der Polizei!!!!

Ordnungsamt ist zwar für den Ruhenden Verkehr zuständig, aber hier scheint ja auch eine Verkehrsgefährdung vorzuliegen und ist dann auch die Polizei zuständig!
Im übrigen, kann ich im Grunde alle Verkehrstechnischen Sachen bei der Polizei melden. Wenn sie für den Bereich nicht zuständig ist, muss sie es weiter leiten an die entsprechende Stelle.

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