Wird von jeder Rente die bekommt der volle Krankenkasse abgezogen?

4 Antworten

Nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auch auf andere rentenähnliche Einnahmen muss man als Beiträge zahlen. Für die Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger die hälftigen Beiträge zur Krankenversicherung, die Pflegeversicherung zahlt der Rentner allein.

Auf zusätzliche Renten (z.B. Betriebsrente) gibt es in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 176,75 €. Auf den Teil, der diesen Freibetrag übersteigt, zahlt man den vollen Beitrag. In der Pflegeversicherung zahlt man den vollen Beitrag, wenn man den Grenzbetrag von 176,75 € übersteigt.

Die Krankenkasse bekommt nicht drei Mal Beiträge, sondern auf jedes Einkommen nur einmal.

Die ärztliche Versorgung hängt nicht davon ab, ob man viel oder wenig Beitrag zahlt, sondern ob diese medizinisch indiziert und notwendig ist. Was notwenig ist, entscheidet nicht die Krankenkasse, sondern der Arzt im Rahmen seiner Therapiehoheit - es sei denn, es handelt sich um spezielle NUB (neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Auf die private Rente und andere privaten Einnahmen zahlt man nur dann Beiträge, wenn man als Rentner die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt und deshalb freiwillig versichert ist. Dann wird der Beitrag nach den Gesamteinnahmen berechnet.

Leider wird für jede Art von Renten ,auch aus Lebensversicherungen , oder Betriebsrenten / Versorgungswerken der für Rentner geltende Krankenkassenbeitrag abgezogen.

Dagegen läuft eine jahrelange Klage ,die nun schon beim Bundesverfassungsgericht in der Untersten Ablage P liegt.

Ebenso die Doppelbesteuerung ,egal ob Du allein ,Du mit dem Arbeitgeber die Beitrage geleistet hast ,und bereits versteuert hast , so werden jegliche Einkünfte besteuert. Du zahlst also Einkommensteuer.

Allerdings ist das schon seit Jahren vorläufig, da die Finanzbehörden selbst damit rechnen ,das dies nicht rechtskonform sein kann.

Es widerspricht insbesondere dem gegebenen Versprechen , die Altersvorsorge zu stärken , aber den Ertrag maximal zu schmälern.

Deiner Mutter kann ich nur den Rat geben ,einen Steuerberater und einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen,und im 1.Jahr genau prüfen zu lassen ,ob einmal die Berechnungen der Versicherungsträger / Versorgungswerke korrekt sind,

und zum anderen nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird ,und hier die Berechnung stimmt.Das kostet zwar erstmal ein paar Scheine,

rechnet sich aber immer ,weil Fehler fast immer gemacht werden,und diese immer zu Lasten der Versicherten sind.

In ein paar Jahren sind da schnell ein paar tausend Euro gespart.

Wenn sie gesetzlich krankenversichert ist und in der Krankenversicherung der Rentner versichert sein wird, dann zieht die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil sowohl für die Kranken- als auch Pflegeversicherung ein und führt diesen zusammen mit dem, was die RV dazugibt an die KK ab. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es einen jährlich steigenden Freibetrag 176,75 Euro/ Monat. Erst darüber hinaus fallen dann Beiträge an.

Sie muss der Krankenkasse alle Bezüge benennen, die prüfen dann und erteilen dann ggf. einen Beitragsbescheid.

Sie kann auch 5 oder mehr Renten haben, z.B. eigene Rente, Witwenrente, betriebliche Altersvorsorge aus mehreren Quellen und muss für alle zahlen.

Das ist nun einmal die Beitragspflicht.

Leistungsrecht ist ein anderes, nicht alles ist eine Kassenleistung und darf dann eben nicht übernommen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Rutscherlebnis  24.05.2024, 11:46

Das ist nun mal die Beitragspflicht....aber nur aus Sicht der Politik,welche Dinge versprochen hat,welche Sie nicht einhalten kann, und deshalb glaubt,man müsse die chronisch klammen Kassen , so aus Betriebsrenten aufpeppen.Dazu kommt der Hammer,was viele nicht wissen, die Betriebsrenten werden nur minimal,oft auch gar nicht erhöht und die Bundestagsabgeordneten haben schön abgenickt,was Frau Nahles Ihnen vorgesetzt hat.

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Wenn Sie in der KVdR pflichtversichert ist, ist die Privatrente nicht beitragspflichtig. Den "AG Anteil" zur gesetzlichen Rente zahlt die Rentenversicherung (Pflegeversicherung muss sie den vollen Anteil selber zahlen). Den Beitrag zur Betriebsrente zahlt sie voll selber, allerdings nur für den Teil der den Freibetrag von aktuell ~177€ Rente pro Monat übersteigt (für die Pflegeversicherung ist dies eine Freigrenze und kein Freibetrag).

Falls sie freiwillig gesetzlich versichert ist (falls sie früher mal privat versichert war), ist auch die Privatrente beitragspflichtig.