Wird eine IP Adresse Wegen Verleumdung verfolgt?

3 Antworten

Bei Verleumdung kann das schon gemacht werden. Was jetzt passiert, wirst du sehen.

war aber eine Wahrheit hat ihm halt nicht gefallen.

gibt es dafür einen einfachen Beweis? kann man das leicht der Polizei zeigen?

Wenn nicht, und der Staatsanwalt dir schreibt, würde ich dir raten, einen Anwalt aufzusuchen.

Es kommt in Frage:

§ 186 StGB

Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In dem Fall nutzt es nicht so viel, wenn es wahr ist aber man es niemandem sagen kann. Aber es kann helfen. Siehe auch...

Selbst wenn, Staatsanwaltschaft und Polizei sind im Nachhinein auch nur normale Menschen.

Die werden das ganze prüfen und wenn die sehen, dass nichts an der Sache dran ist, wird die Anzeige fallen gelassen bzw das Verfahren eingestellt.

Und du weißt doch, wie das Sprichwort geht, bellende Hunde beißen nicht.

Und selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen solltn, was ich bezweifle, wird der Richter das noch mal genauer anschauen, und dann zu deinen Gunsten entscheiden, wenn es wirklich stimmt, was du sagst.

Es wurden schon für weniger IP-Adressen verfolgt.

Ich erinnere nur an "Pimmel-Andi".