Wird das FSJ Taschengeld Gehalt plus Verpfelgungsgeld auf das Wohngeld angerechnet?
1 Antwort
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert, verdient grundsätzlich sehr wenig Geld und wird Schwierigkeiten haben, davon die Lebenskosten und die Miete zu zahlen. Daher ist es naheliegend, Wohngeld zu beantragen. Die Bewilligung des Antrags hängt dann davon ab, ob man ein Mindesteinkommen hat oder darunter liegt.
Wohngeld erhält man während des FSJ nur, wenn man über dem Mindesteinkommen liegt.
Insofern bestimmt eine Mindesthöhe des Taschengeldes erst einmal, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht.
Insofern dürfte das TG meines Erachtens dann auch nicht auf das Wohngeld angerechnet werden.
Woher ich das weiß:Recherche