Wildkamera im öffentlichen Raum?

6 Antworten

nein

gibt strenge Regeln für die Errichtung von Kameras, deren Nichtbefolgung zu hohen Strafen führen kann.

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Les dir die Regeln durch unter anderem, sind öffentliche Bereiche und Nachbargrundstück tabu - und es muss entsprechend der DSGVO gekennzeichnet werden, sowie höher liegende Gründe vorliegen - auch in Gemeinschaftsfluren etc. nicht ohne Weiteres möglich. Auch die Speicherung ist limitiert.

Nein.

Wenn man ein Rechtsgut schützen möchte und keine echte Alternative zur Videoüberwachung besteht, dann darf man zwar den öffentlichen Raum filmen aber eben maximal einen Meter. Das ist eine harte Grenze, die durch Gerichtsurteile etc. gelebte Praxis ist.

Dazu müssen Aufnahmen spätestens nach 72h gelöscht werden, das ist mit einer Wildkamera nicht durchführbar.

Eine Kamera die permanent Videos macht ist definitiv verboten und so eine Fotofallenkamera wirst du innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wohl auch nicht auf die Straße ausrichten dürfe. Letztere ist wohl etwas eine Grauzone, schließlich nehmen solche Kameras im Wald auch den ein oder anderen Pilzsammler auf.

Darfst du nur auf deinem Grundstück. In der Öffentlichkeit würde ich es auf jeden Fall lassen. Am Feld oder im Wald fällt es vielleicht nicht so auf, ist aber immer noch verboten.

Knappe Antowrt: NEIN.