Wildhase gefunden mit verschlossenen Augen was tun?

14 Antworten

Du hast gerade eine Straftat begangen, als Du Dir den Hasen angeeignet hat (Jagdwilderei, §292 Strafgesetzbuch).

Du darfst Dir Wild nicht aneignen (es mitnehmen), überlasse das Tier der Natur.

Zudem kann es sein, dass der Hase eine Krankheit hat, die auch für Deine Haustiere oder gar für Dich selber nicht ungefährlich ist und die Du damit weiter verbreitest. Oder bist Du fachkundige Person für Wildkrankheiten und kannst z.B. Tularämie (um nur ein wahlloses Beispiel zu nennen) ausschliessen? - Ich denke, nicht.

Ich kann nur nachdrücklich darauf hinweisen:

Bitte nie aus falsch verstandener "Tierliebe" einfach ein wildes Tier mitnehmen!

Ihr macht Euch strafbar und richtet damit im Zweifel (aus Unwissenheit) auch noch Schaden an!

Wenn Ihr ein vermeintlich krankes oder verletztes Wild seht, dann ruft den für das Revier zuständigen Jäger an, der ist Spezialist und weiss im Zweifel, ob das Tier noch wieder gesund wird, ob es sich um eine (ansteckende) Krankheit handelt, ob er das Veterinäramt aufgrund einer meldepflichtigen Tierseuche informieren muss etc.

Denn das ist Teil seiner Aufgabe (Hege des Wildes).



Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

bringe es zu einem Tierarzt und lasse es einschläfern. Rufe aber vorher an und sage bescheid, das das Tier an Myxomatose leidet.

Zurück in die Natur bitte. Das ist gesünder,weil natürlicher als alles, was ein Tierarzt oder eine Auffangstation machen können.

Für alle zukünftigen Fälle:

Dieses Tier muss sofort zum Tierarzt und von seinen Leiden erlöst werden. Du hast richtig gehandelt, als du das Tier mitgenommen hast, damit es nicht elendig und qualvoll in der Wildnis stirbt, hättest das Tier allerdings sofort danach zum Tierarzt bringen müssen. Das Tier leidet sehr!

Ein Wildtier darf sehr wohl dann mitgenommen werden, wenn es aus medizinischer Sicht Hilfe braucht. Das Tier wissentlich liegen und leiden zu lassen stellt ein Vergehen nach §1 des Tierschutzgesetzes dar (Vorsatz mit Straftatbestand!). Wer sich hier unsicher ist, ob das Tier mitgenommen werden darf oder was zu tun ist, der erkundigt sich lieber beim tierärztlichen Fachmann oder einer Wildtierstation, die besser als ein Jäger beurteilen können, ob ein Handeln nötig ist.

Meine lieben Jägerkollegen:

Offenbar habt ihr in eurer Ausbildung nicht viel gelernt, außer grundlos auf alles zu schießen, was nicht rechtzeitig fliehen kann. Das merke ich täglich in der Praxis, wenn ich die angeschossenen Tiere zusammenflicken muss! Übrigens: Wer auf Haustiere schießt, die nicht wildern, sondern nur durch den Wald spazieren, der handelt gesetzeswidrig. Auch hier: Straftatbestand!

Zu raten, dieses schwerkranke infektiöse Tier einfach zurück zu bringen, weil es in die Natur gehört ist einfach unglaublich.

Damit am besten der ganze Wildkaninchenbestand infiziert wird und sich der faule Jäger dann nicht mehr um sein verhasstes Niederwild kümmern muss.

Das Gewehr gehört übrigens auch nicht in die Natur, also lasst es am Schießstand *lach

Wenn es nur nicht so traurig wäre...

Woher ich das nun weiß?

Jahrelange Erfahrung als Tierarzt und verantwortungsvoller Jäger