wieviel kostet ein zweitname?

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Hallo, Für private Zwecke kannst Du Dich nennen, wie immer es Dir gefällt. Für behördliche Zwecke, z.B für einen Führerschein, einen Reisepaß oder eine sonstige Urkunde gilt nur der amtlich registriere Vorname, eine eventuelle Ergänzung wird sich die zuständige Behörde (bei mir in Österreich heißt sie Standesamt) vermutlich bezahlen lassen, allerdings müßtest Du dazu volljährig sein, bis dahin müßten Deine Eltern eine Änderung beantragen und bezahlen.


LenaBenaish 
Fragesteller
 10.09.2011, 22:44

endlich mal was hilfreiches :) dankeschoen !

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frag beim Standesamt nach