Wieso darf die Polizei nicht in der Kirche ermitteln und ist Deutschland ein Rechtstaat, wenn sie das nicht dürfen?
Bezüglich Missbräuche im Zusammenhang mit Ratzinger und die ganzen anderen Fälle
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
7 Antworten
Wieso darf die Polizei nicht in der Kirche ermitteln
Wer sagt das? Natürlich darf die Polizei auch in der Kirche ermitteln. Dazu muss sie allerdings erstmal innerhalb der Verjährungsfrist von der Tat erfahren, was sie nicht tut, wenn der Kirche ihre typische Vertuschung gelingt.
Häufig ist/war es ja so, dass nur streng-katholische Eltern ihre Kinder in die Obhut der katholsichen Kirche, z.B. als Ministranten geben. Genau die haben aber wiederum Hemmungen, selber gegen die heilige Institution der Kirche vorzugehen und geben sich da eher irgendwelchen Verdrängungsmechanismen hin.
Also hat nicht nur die Kirche Täter gedeckt, sondern auch den Eltern war das Ansehen der Institution wichtiger als die Opfer, ihre eigenen Kinder. Kaum zu glauben.
Ja, es gab solche Fälle, dass Eltern ihren Kindern nicht geglaubt haben oder sich ganz bewusst nicht gegen die Kirche stelllen wollten. Oft wurden die Kinder aber auch schon von vornherein so eingeschüchtert, dass sie ihren Eltern nichts erzählt haben.
Ein solcher Schutz der Kirche durch die Eltern lag auch in dem Fall des Pfarrvikars H. vor, der gerade im Zusammenhang mit der Vertuschung und Lüge des Ratzinger-Papstes durch die Medien geht. In Essen wurde sein Missbrauch an drei Ministranten bekannt, aber deren Eltern wollten, dass es keine Anzeige gegen H. gab.
Näheres zu den Umständen hier:
https://www.zeit.de/2022/02/sexueller-missbrauch-kirche-priester/seite-3
Ja, die Polizei darf auch in der Kirche ermitteln.
Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig: Es gibt keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung für die Kirche und ihre Priester wie bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche – etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt –, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten. Unabhängig von dem eigenen kircheninternen Sanktionsverfahren gilt für Straftaten des StGB das staatliche Strafverfahren und kirchenangehörige Täter können entsprechend auch vor ordentlichen Gerichten betraft werden.
https://hpd.de/artikel/keine-ausnahmen-strafverfolgung-fuer-kirche-und-ihre-priester-16026
Die Taten liegen viele Jahrzehnte zurück und sind vermutlich längst verjährt, auf jeden Fall aber wäre die Diskussion vor 50 Jahren sinnvoll gewesen - heute eher nicht. Wenn die Polizei nun auch 50 Jahre alte Akten wälzen müsste, könnte sie sich nicht mehr um aktuelle Fälle kümmern. Die sind ja wohl wichtiger.
Sie darf, aber ganz diskret.
Es ist nicht bekannt das die Kirche bis hoch zum Papst eine gewisse Immunität besitzen. Aus Gründen der Pietät, wird hier mit Samthandschuhe ermittelt, das ist zu erkennen, denn der Schaden durch Missbrauch von Kirchenobersten ist schon immens, eine Verurteilung ist mir nicht bekannt, Suspendierungen der Täter sind wohl die Ergebnisse, wenn sich ein Missbrauch bestaetigt.
Die Polizei darf natürlich auch in der Kirche ermitteln.
Voraussetzung, dass die Polizei ermittelt, ist aber, dass eine Straftat angezeigt wird. Und so wie ich es verstanden habe, war das das Problem: Es wurde nicht angezeigt, weder vom Bischof noch von den Eltern noch vom Opfer noch von sonst jemand.
Das ist mir etwas zu kurz gegriffen: Auch die Eltern haben die Taten ja nicht angezeigt. Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass die Eltern über alle Jahre keine Verhaltensänderung des Kindes festgestellt haben.