Wiederinbetriebnahme Kamin?

5 Antworten

Für die Brandstättenabnahme ist letzt endlich der Bezirksschornsteinfegermeister zuständig und verantwortlich. Das, was diese Person sagt ist in diesem (Brandstätten)fall Gesetz! 

Im ersten Haus wurde die Gasheizung umgebaut (neuer Brenner), die Handwerker waren vor Ort und der Schornsteinfeger hat die Höhe des Gaszählers bemängelt und eine tiefere Anbringung gefordert. 

Die Handwerker haben SOFORT mit der Umsetzung begonnen und mir nachher erklärt, dass sie sich nie bei einer Brandstättenschau und -Abnahme mit dem Mann in schwarz anlegen oder diskutieren, weil er die erste, die letzte und die Einzige Instanz für eine solche Abnahme ist.

Die ortsansässigen Schornsteinfeger haben ihr Monopol verloren,du kannst demnach jeden anderen Schornsteinfeger fragen,da gibt es himmelweite Unterschiede in der Beurteilung.


SaschaHE 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 11:42

Also ist es nicht zwingend den Bezirksschornsteinfeger zu nehmen ?

peterobm  01.01.2016, 12:15
@SaschaHE

auschliesslich der bev. Schornsteinfegermeister des Bezirks

Hol dir noch eine zweite Meinung ein. Dann weißt du, ob es stimmt, was der sagt

Grundsätzlich würde ich dir von einem offenen Kamin abraten. Kauf dir einen Kaminofen, dann hast du wirklich Freude am Kaminfeuer. Ansonsten die Klappe erneuern, den Schornstein reinigen, neuen Ofen anschließen und dann einen anderen Schornsteinfeger bestellen zur Abnahme.

den Kamin Außer-betrieb setzten lassen um Schornschteinfeger kosten zu sparen


damit hätte entweder der Kamin oder Schornstein verschlossen werden müssen. 


Schornsteinverlängerung,

wurde evtl. im Rahmen der Stillegung entfernt, wie auch die Dachbegehung.

Vielleicht war auch eine Reinigungsmöglichkeit am Dachboden. 



Aber alles andere hat damals ne Abnahme gehabt 

Abmeldung, damit ist eine erneute Abnahme fällig. Die Gesetzeslage hat sich zwischenzeitlich geändert. 

Die Schornsteinerhöhung kann auch wegen dem Abstand zu Nachbargebäude gefordert werden. Das sind entweder 15 Meter oder mind. 1 Meter höher als das höchste Fenster. 

Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit gross ein Fensterkontaktschalter für die DAH zu installieren. 

offene Kamine dürfen seit längerem nur noch GELEGENTLICH betrieben werden.  http://www.bosy-online.de/offener_Kamin.htm

Abnahmen dürfen ausschliesslich nur vom bev. Schornsteinfeger durchgeführt werden. Nebenarbeiten wie Messung - Fegen kannst von einem Freien Feger nach der Feuerstättenbescheid ausführen lassen.


verreisterNutzer  01.01.2016, 12:29

den Kamin Außer-betrieb setzten lassen um Schornschteinfeger kosten zu sparen

damit hätte entweder der Kamin oder Schornstein verschlossen werden müssen.

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Habe ich auch machen lassen (offener Kamin im Wohnzimmer)

es ist weder der Kamin noch der Schornstein verschlossen worden...

SaschaHE 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 12:26

Verschlossen ist nichts. Eine Verlängerung gab es nie und auf dem Dach auch keine Begehung. 

Ja bei einer Abzugshaube die nach außen führt ist ja kein Problem.   20 mal im Jahr hatte er schon gesagt. 


Hier in der Straße stört es keinen wie oft und wie gefeuert wird. 

Viele Häuser hier sind baugleich und gleich Hoch und die meisten nutzten den Kamin bis zum abwinken.

Hat jemand Qualm zumindest den Geruch welcher ja teilweise durch wind dann ins offene Fenster geblasen wird, wird  sich nicht aufgeregt sondern man schließt das Fenster so ist das hier geregelt also unter uns :D