Wiederbeleben feuerwehr?

7 Antworten

Hi,

Muss man in der freiwilligen Feuerwehr die stabile seitenlage und wiederbeleben können

Das sind Fähigkeiten, die man als Feuerwehrmann (oder -frau) tatsächlich beherrschen sollte! Das sind unter anderem die Dinge, die man auch von jedem normalen Ersthelfer erwarten würde - von Feuerwehrleuten als "Profis" natürlich umso mehr.

Gerade "auf dem Land" kommt es regelmäßig vor, dass die Feuerwehr vor dem Rettungsdienst eintrifft oder gar als First Responder alarmiert wird. Da müssen zumindest die Grundlagen der Ersten Hilfe sitzen.

Dafür wird allerdings vor bzw. im Rahmen der Truppmannausbildung ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert und während der Dienstzeit auch regelmäßig aufgefrischt - dazu kommen dann noch wehrinterne Übungen, die solche Themen umfassen.

puls messen

...ist für Ersthelfer raus und wird auch von Feuerwehrleuten nicht erwartet. Zu unzuverlässig und zu fehleranfällig.

LG

Seitenlage und Wiederbelebung sind die allerwichtigsten Grundlagen der Ersten Hilfe! Denn das kommt dann zum Einsatz, wenn es wirklich um Leben und Tod geht. Im Gegensatz z.B. zur einfachen Wundversorgung, wo es meistens auf ein paar Minuten hin oder her nicht ankommt. Bitte nicht vergessen: Wir sind bei der Feuerwehr und gehen in den Einsatz, weil wir Menschen helfen und im Fall der Fälle auch retten wollen.

Mindestens einmal im Jahr muss Erste Hilfe geübt werden, und da sind gerade Seitenlage und Wiederbelebung Pflichtthemen.

Den Puls zu messen (ich denke, du meinst zählen und auf eine Minute hochrechnen) ist hingegen etwas, das in der Ersten Hilfe nicht gelehrt wird. Ist irrelevant, hat keine Konsequenz und ist sehr fehlerbehaftet (Beispiel: wenn du am Handgelenk keinen Puls findest, kann die Pumpe trotzdem ausreichend gut arbeiten).

Ja. Das solltest du aber auch als normale Person können, vor allem wenn du einen Führerschein hast.

Mindestens einmal im Jahr ist das Üben der Ersten Hilfe bei der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtend. Stabile Seitenlage und die Herz-Lungen-Wiederbelebung sind Pflicht.

Puls messen/fühlen muss nicht gemacht werden, das entfällt sowohl für Ersthelfer, als auch Feuerwehrleuten aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit.

Hi,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass es von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich ist. Bei uns in der Feuerwehr gibt es alle 2 Jahre einen "Pflicht-"Erste-Hilfe-Kurs. Hierbei wird uns alles beigebracht was wir für den Dienst brauchen. Zusätzlich gibt es natürlich auch die Möglichkeit für freiwillige Weiterbildungen. Ich z.B. habe noch zusätzlich eine Qualifikation als Sanitätshelfer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Jessica10,

bundesweite Vorgabe für die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr ist die sogenannte Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2 - Link https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/DownloadsRechtundVorschriften/Volltext_Fw_Dv/FwDV_2_Stand_Jan2012.pdf?__blob=publicationFile), welche durch die einzelnen Bundesländer ggfs. noch abgeändert werden kann. Letztendlich kann es also von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.

Die FwDV 2 fordert unter Punkt 2.1.1. "Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)" auch eine mindestens 16 Unterrichtseinheiten dauernde Ausbildung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" unter Berücksichtigung von zusätzlichen, feuerwehrspezifischen Inhalten (hier mal exemplarisch der Link zur inhaltlichen Ausbildung der Ersten Hilfe für Feuerwehren in Schleswig-Holstein: http://m.lfv-sh.de/fileadmin/download/Medizin/FwDV2-AEnderung_Erste_Hilfe-20170307-MIB-gez__2__I.pdf):

  • 2 Unterrichtseinheiten (UE) erweiterte Herz-Lungen-Wiederbelebung an Erwachsenen und Kindern mit und ohne Beatmungshilfe und AED (Defibrillator)
  • 2 UE Verletzungen nach Absturz - Erkennen und Maßnahmen - Umgang mit einem HWS-Stützkragen und weiteren Hilfsmitteln der FF
  • 1 UE Helmabnahme (Persönliche Schutzausrüstung) als Ein- und Zweihelfermethode
  • 1 UE Schädigung durch Temperatureinflüsse - Sofortmaßnahmen bei Hitzeerschöpfung, Unterkühlung, Ertrinkungsunfall sowie Verbrennungen inkl. Eisrettung
  • 1 UE Spezielle Notfälle (Verbrennungen, Rauchgasvergiftungen, Verätzungen, Amputationen und andere feuerwehrspezifische Verletzungen

sowie den "normalen" EH-Inhalten wie

  • Überprüfung der Vitalfunktionen (2 UE)
  • Reanimation (2 UE)
  • Transport und Lagerung von Verletzten (2 UE)
  • Erstversorgung von Verletzten (2 UE)
  • ...
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung