Wie "wird" man Professor? Doktor: Doktorarbeit schreiben.Professor: mir hat ein Doktor phil. erzählt

12 Antworten

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Durch Veröffentlichungen wissenschaftlicher Arbeiten, darauf folgt der Ruf an eine Universität. Zum Professor wird man berufen.


ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:10

Also veröffentliche ich (natürlich gut fundierte) wissenschaftliche Arbeiten; eine Uni wird aufmerksam auf mich und bittet mich, einen Vortrag vor den Studenten zu halten.

Nach soundsovielen Vorträgen, die natürlich gut angekommen sind, vom Inhalt her, ernennt man mich dann zum Professor?

Wo bleibt dann die Habilitationsschrift?

Ein Bekannter prahlt seit Guttenberg, so einen Professor würde er sich auch noch zusammenschreiben.

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perverotti  30.06.2011, 00:16
@ahoi1

natürlich ist es von fach zu fach und von uni zu uni unterschiedlich.

in einigen fällen reicht es allein schon die bisherigen wissenschaftlichen publikationen zusammenzuheften und das ganze mit einem text in einen zusammenhang zu rücken. in anderen fällen wird der habilitationschrift deutlich mehr aufmerksamkeit geschenkt.

(entscheidend sind hier aber meist eh die publikationen, da diese viel aussagekräftiger über die qualität und den nutzen der forschungstätigkeit auskunft können, als die habilitationsschrift.)

zusätzlich zu dieser habilitationsschrift ist es meist erforderlich auch lehrveranstaltungen angeboten zu haben bzw. halten zu können. das kann mit probevorlesung oder einfach durch nachgewiesene bereits abgehaltene vorlesungen überprüft werden.

schließlich stützt hat die universität die zwei hauptaufgaben: forschung und lehre.

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:22
@perverotti

Deine Antwort, als Kommentar auf eine weitere Frage von mir geschrieben, habe ich bis jetzt am besten verstanden:

"von Fach zu Fach und von Uni zu Uni unterschiedlich". Vilen Dank!

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perverotti  30.06.2011, 00:25
@perverotti

nach dieser habilitationsschrift ist man jedoch zuerst einmal nur privatdozent. erst durch berufung durch die hochschule wird man zum professor. diesen titel behält man auch nur solange wie die berufung an die universität anhält oder man emeritiert wird. das heißt evtl. muss man diesen titel auch wieder abgeben.

entweder kann die hochschule einen privatdozenten auf einen lehrstuhl berufen oder ihm eine außerplanmäßige professur anbieten. bei ersterer ist er an der uni angestellt, bei zweiterer erhält er dort eine art nebenjob (wird von vielen externen dozenten gerne für geringes oder sogar kein gehalt ausgeübt um eben diesen titel führen zu dürfen).

aber darüber hinaus gibt es noch die möglichkeit, dass eine hochschule auch jemand ohne jegliche akademische vorbildung zum professor ernennt, wenn dieser eine lehrtätigkeit bei ihnen auszuüben verspricht. das macht man zum beispiel oft in künstlerischen fächern.

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:42
@perverotti

Du weisst immer sofort, worauf ich hinauswill (z.B. Udo Jürgens und O.W. Fischer).

Jetzt fühle ich mich von dieser Frage endlich befreit!

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:45
@ahoi1

Auch die Sache mit dem "Nebenjob" kommt in meinem Beispiel hin. Klasse und danke.

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Elvothieen  18.10.2011, 09:03
@ahoi1

Nein, man wird nicht automatisch nach soundsoviel Vorträgen und Publikationen Professor. Nur wenn die Uni einen in das Amt eines Professors beruft, oftmals ist das mit Hochschullehrtätigkeit und einem Lehrstuhl verbunden

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ahoi1 
Fragesteller
 18.10.2011, 11:57
@Elvothieen

Das mag sein, wie gesagt, ich weiss es nicht, aber perverotti hat es mir sehr gut erklärt, im großen und ganzen, und ich denke schon jahrelang darüber nach (darüber, und warum Udo Jürgens und O.W Fischer "Professor"waren bzw. sich so nennen durften). Vielen Dank für deinen Zusatz!

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Dichterseele  12.02.2012, 12:19
@Elvothieen

Einen ordentlichen Lehrstuhl kriegt nur ein Habilitierter.

Quereinsteiger sind 'außerordentliche Professoren'!

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 01:02

Kriegst das sterndl, weil du kurz und bündig zusammenfasst, was die anderen user so geschrieben haben.

**perverotti ** braucht es nicht, hat er mir geflüstert...**** Heul..." Wein.... Jaul - Hu HHuuuu

Herzlichen Dank an alle, die sich meiner Frage angenommen haben!!****

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Dichterseele  12.02.2012, 12:16

Nein, so stimmt das nicht.

Um einen Professoren-Titel zu erhalten, muss man eine Habilitation schreiben - das ist eine etwas aufwändigere Sache, als eine Doktorarbeit.

Berufen wird man als lehrender Mitarbeiter mitunter auch ohne akademischen Titel - man muss etwas geleistet haben, was die Universität beeindruckt hat.

Ordentlicher Professor wird man nur als Habilitierter! Daneben gibt es Assistenten und außerordentliche Professoren.

Dazu ein Witz aus meinem Privatleben:

Als ich meinem verstorbenen Doktovater Zöchbauer die vorläufige Gliederung für eine Dissertation zeigte, sagte er zu mir: "Sie sollen nur eine Doktorarbeit schreiben, keine Habilitation!"

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Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät beziehungsweise durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ (doctor designatus) zu führen.

Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den doctoral studies getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad beziehungsweise Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Auf der Bologna-Nachfolge-Konferenz 2005 in Bergen wurden Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die auch bereits in einigen Landeshochschulgesetzen verankert sind und zum akademischen Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) führen können.[8] Ablauf [Bearbeiten]

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein. In der Regel enthält es folgende Positionen: Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen), Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc. Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w), Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität, Annahme als Promotionsstudent, Anfertigung der Dissertation.

Die durchschnittliche Dauer schwankt je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit. Nach einer Umfrage der Universität Marburg dauert sie im Schnitt vier bis fünf Jahre[9]. Mediziner beginnen ihre Dissertation häufig gegen Ende ihres Studiums, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (medizinhistorische oder experimentelle Promotionsarbeiten). In anderen naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch eine Dauer bis zu fünf Jahren üblich. Der Doktorand ist häufig – vor allem in den Naturwissenschaften – in dieser Zeit beim jeweiligen Institut angestellt. Juristen investieren etwa 1,5 bis 3 Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten 2,5 bis 4 Jahre.

Die Dissertation umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Seiten. Während der Promotionszeit sind ggf. (je nach Uni, Fakultät, Fach und Lehrstuhl): Doktorandenseminare („Oberseminare“) zu besuchen, Fachpublikationen zu veröffentlichen, beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuarbeiten (Klausuren stellen und korrigieren, Übungen halten, Skripten überarbeiten und ähnliches), Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss, Erstellung von 2–3 Gutachten durch die Opponenten, Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum, Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation, Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. für ‚Nichts steht im Weg‘]), Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.


perverotti  29.06.2011, 23:58

bei dem von dir geklauten text gehts nur um die doktorarbeit, du depp.

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ahoi1 
Fragesteller
 29.06.2011, 23:59

Danke für diese umfangreiche Antwort. Ich will sie nachher in Ruhe durchlesen!

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:12
@ahoi1

Dein langer Beitrag hat auch etwas Gutes: jetzt weiß ich mehr Details von der Doktor-Geschichte!

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ja, man muss eine so genannte Habilitation schreiben.


perverotti  30.06.2011, 00:06

nicht zwangsläufig. man kann auch ohne zum professor ernannt werden.

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:15
@perverotti

Gut , perverotti - sonst hätte ich auf Albatroessers Antwort wieder gedacht "der eine schreibt doch durch 'Berufung' an eine Uni" .

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Professor zu werden, gibt es zwei mögliche Voraussetzungen.

Das eine ist der Weg über eine Habilitation, also eine Steigerung des Promotionsverfahrens und der zweite führt über Berufspraxis, die etwa bei einem Professor an einer Fachhochschule zwingend ist.

Wenn die Hochschule Dich (erstmals) als Professor einstellen will, dann muss sie Deine Berufung beim zuständigen Kultusministerium beantragen, denn nur dieses kann eine "Berufung" aussprechen.

Wenn Du einmal berufen bist, dann kannst Du allerdings später auch die Hochschule wechseln, ohne dass erneut eine Berufung nötig wäre.

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ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 12:07

Vielen Dank! Die Frage stellt sich mir schon so lange, weil ein Bekannter immer behauptet, "so einen Professor schreib' ich mir auch noch zusammen".

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Na Doktor wird man durch das Promovieren. Also durch das Schreiben und anschliessender Verteidigung der Doktor-Arbeit. Zum Prof. wird man benannt, hauptsächlich durch die lehrende Tätigkeiten an Hochschulen. Aber man muss schon zu einem Fachgebiet, welches man hat, eine (Antritts-) Vorlesung geben (Dies kann aber auch 1 Jahr nach der Aufnahme der Lehrtätigkeiten erfolgen. Und Probe-Vorlesungen vor der Ernennung sind auch meistens nötig.


ahoi1 
Fragesteller
 30.06.2011, 00:18

Verstanden, danke.

Wie kommt Udo Jürgens zu einem Doktortiel? Oder der verstorbene Schauspieler O.W. Fischer? Ganz schön kompliziert!

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