Wie weit kann man Taxi fahren?
zB dürfte man von München nach Frankfurt mit dem Taxi fahren?
Die weite Strecke muss das Taxi ja auch wieder zurück fahren.
Machen Taxifahrer solche Fahrten lieber oder weniger gern als Kurzstreckenfahrten im Stadtgebiet?
11 Stimmen
9 Antworten
Darf man. Üblicherweise wird für solche langen Fahrten ein Festpreis ausgehandelt.
Der Taxameter gilt vorallem im Gebiet der Taxikonzession. Aber die Fahrt geht ja weit über dieses Gebiet hinaus. Somit kann man auch einen Festpreis verhandeln.
Die Fahrpreisberechnung nach Taxameter ist m. W. nur für Fahrten innerhalb des jeweiligen "Pflichtfahrgebiets" (gemäß der örtlich geltenden Taxisatzung, die je nach Stadt oder Kreis unterschiedlich ist) vorgeschrieben. Darüber hinaus können die Preise grundsätzlich frei vereinbart werden.
Grundsätzlich sind lange Fahrten möglich. Jedoch ist es empfehlenswert diese vorher anzumelden. Schließlich geht diese Fahrt weit über das Pflichtfahrgebiet hinaus. Der Fahrer kann deswegen die Fahrt auch ablehnen. Dann kann dir das Taxiunternehmen einen Fahrer schicken, der bereit ist, so eine lange Strecke zu fahren. Es empfiehlt sich einen Festpreis auszumachen. Da es eine Fahrt außerhalb des Tarifgebietes ist, sind die normalen Preise nicht bindend.
Weitere Strecken kannst du durchaus mit dem Taxifahrer verhandeln. Aber grundsätzlich kann dich das Taxi überall hinfahren, solange du bezahlen kannst
du darfst auf alle Fälle das machen. Du musst nur ein Taxiunternehmen finden, dass diesen Auftrag annehmen möchte und dann vorher den Preis anfragen und dir auch schriftlich bestätigen lassen.
Wenn du am Telefon anfragst und dieses Taxiunternehmen das nicht übernehmen kann, dann frage ob die eins kennen. Die sind ja schon vernetzt miteinander und die helfens sich manchmal gegenseitig.
Fährt nicht jeder Fahrer, aber Manche schon! :-)
Kostet natürlich entsprechend, weil ja auch die Rückfahrt finanziert werden muss. Diese ist im "Normalpreis" bereits enthalten.
Ist das überhaupt legal, der Preis ist doch festgelegt durch den Taxameter