Wie weit darf Streik gehen?

2 Antworten

Man muß die "gefühlte" Erpressung von dem Straftatbestand Erpressung unterscheiden.

Jede Art von Verhandlung enthält auch eine "Erpressung". Manchmal ist es eine moralische Erpressung, manchmal eine wirtschaftliche. Genaugenommen sind die AGBs von GuteFrage auch eine Art von Erpressung.

Bei einem Streik verweigern die Arbeiter dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung - das ist duch das Streikrecht abgedeckt, da den Arbetinehmern kein anderes Mittel zur Verfügung steht um auf legalem Weg ein Einlenken des Arbeitgebers zu erreichen.

Ich finde es sympathisch, daß Streiks gewaltfrei und im Prinzip sogar selbstschädigend sind, weil die Streikenden ja nicht bezahlt werden, wenn sie nicht arbeiten.


fb1701  19.11.2023, 17:41
Jede Art von Verhandlung enthält auch eine "Erpressung".

Normalerweise schädigt (oder droht zu schädigen) der Erpresser A den Erpressten B, um ihn zu einer von A gewünschten Handlung zu zwingen.

Bei Streiks ist es anders (je nach Gegebenheiten):

A erpresst B, und schädigt dafür C!

C muss dabei mitunter mehr leiden als B selbst.

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Genaugenommen sind die AGBs von GuteFrage auch eine Art von Erpressung.

Da gibt es kein unbeteiligtes C, das primär geschädigt wird.

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Ich finde es sympathisch, daß Streiks gewaltfrei

Man muss keine körperliche Gewalt ausüben um jemand zu schädigen.

Diese "wir sind gewaltfrei also dürfen wir das" Karte spielen auch die "Klimakleber", um die von ihnen verursachten Schäden wegzudefinieren...

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SchakKlusoh  20.11.2023, 09:43

fb1701 hat mich an anderer Stelle in einen Schreibkrieg voller Spam verwickelt und will das offensichtlich hier fortführen.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung

Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt. Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung, also der Gewalt oder der Drohung und dem angestrebten Nötigungszweck, als verwerflich anzusehen ist.

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Wo ist da Gewalt oder Androhung empfindlichen Übels ?


SchakKlusoh  20.11.2023, 09:44

fb1701 hat mich an anderer Stelle in einen Schreibkrieg voller Spam verwickelt und will das offensichtlich hier fortführen.

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