Wie viel km/h darf ich nach dem abbiegen fahren

6 Antworten

Wenn es kein Zonenschild war, dann 50 kmh.

Allerdings, bei unserem Nachbarort gilt die Ortstafel mit 30 Schild für den innerörtlichen Verkehr. Alle paar Hundert Meter die dann 30 in Rot anzeigen, sie fahren zu schnell.

Da hat wohl jemand in der Fahrschule lieber geschlafen. Ganz im Ernst, solch eine Frage kann ich nicht verstehen, sofern du einen Führerschein hast.

Es gibt erst einmal grundsätzliche Tempolimits.

In Deutschland gibt es folgende:

  • Innerorts: Zugelassene Höchstgeschwindigkeit: 50km/h
  • Außerorts: Zugelassene Höchstgeschwindigkeit: 100km/h
  • Autobahn: Unbegrenzt, Richtgeschwindigkeit: 130km/h

Richtgeschwindigkeit heißt, diese wird empfohlen, kann aber überschritten werden. Die unbegrenzte Geschwindigkeit wird aber bekanntlich oft genug heruntergesetzt.

In einer Stadt gilt also grundsätzlich maximal 50km/h. Tempo 30 Schilder setzen diese grundsätzliche zugelassene Höchstgeschwindigkeit nur streckenweise runter. Nachdem du abgebogen bist, gilt dann erst einmal wieder Tempo 50. Allerdings gilt das auch nur, wenn dort eben nicht direkt wieder eine andere bzw. wieder eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung auftaucht. 

Selbst beim geradeaus fahren gilt das. Nach einer Einmündung oder Kreuzung gilt wieder Tempo 50, sofern kein anderes Schild auftaucht bzw. wiederholt wird. 

Merkt dir einfach, dass andere, die nun aus der Einmündung kommen und abgebogen sind gar nicht wissen können, wie viel sie fahren dürfen. Solange demnach kein Schild auftaucht, dürfen sie und logischerweise auch alle anderen 50km/h fahren.

Dabei gibt es aber wieder mehrere Ausnahmen:

Die wohl offensichtlichste ist die Tempo Zone, die meistens eine Tempo-30 Zone ist. Wenn das entsprechende quadratische Schild auftaucht, dann darfst so in der gesamten Zone nur max. 30km/h fahren. Auch nach dem abbiegen. Erst, wenn diese Zone endet und ein entsprechendes Schild (meistens links) diese Zone beendet, gilt wieder Tempo 50. Gleiches Spiel in einem verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich: Spielstraße). Dort gilt Schrittgeschwindigkeit, also 7-10km/h. Sprich, 1. Gang und Standgas. Erst, wenn der Bereich durch ein Schild beendet wird, gilt wieder Tempo 50. 

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Liebe Grüße

TechnikSpezi

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

AntonAntonsen  26.09.2017, 03:20

Selbst beim geradeaus fahren gilt das. Nach einer Einmündung oder Kreuzung gilt wieder Tempo 50, sofern kein anderes Schild auftaucht bzw. wiederholt wird.

Das ist falsch. Eine Kreuzung oder Einmündung hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Nur Halteverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nur durch eine allgemeine Regel oder durch Verkehrszeichen aufgehoben bzw. geändert. Es gibt jedoch, im Gegensatz zu den Halteverboten, keine allgemeine Regel, die besagt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Kreuzung/Einmündung aufgehoben wird.

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TechnikSpezi  26.09.2017, 09:53
@AntonAntonsen

Nein, das stimmt nicht. 

Das gilt nur in einigen Ausnahmefällen. Beispielsweise, wenn ein Gefahrenzeichen zusammen mit einem Tempolimit die zugel. Höchstgeschw. limitiert. Beispielsweise, wenn in der Kurve Geschwindigkeit x fahren darf oder auf x Meter die Begrenzung gilt. Da gibt es einige Ausnahmen. 

Dennoch hebt sich die Geschwindigkeit grundsätzlich auf.

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AntonAntonsen  26.09.2017, 12:04
@TechnikSpezi

Das mit dem Gefahrzeichen und der Streckenangabe stimmt. Denn diese Regeln sind in der StVO festgelegt. Hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun.

Es gibt keine Regel, die besagt, dass eine Kreuzung/Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Ansonsten - Zeig mir die entsprechende Regelung in der StVO.

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TechnikSpezi  26.09.2017, 16:47
@AntonAntonsen

Ich habe gerade wirklich besseres zu tun als den Paragraphen zu suchen. Ich habe meinen Führerschein relativ frisch und meine Prüfungen beide erfolgreich beim ersten Versuch und mit 0 Fehlerpunkten bestanden.

Das ist kein weitverbreiteter Irrtum, das hat mir mein Fahrlehrer genau so beigebracht und so bin ich auch immer gefahren. Hätte ja alleine in der theoretischen Prüfung bei über 1.000 Fragen irgendwie mal auffallen müssen. Spätestens aber in der praktischen Prüfung wäre ich dann definitiv irgendwo zu schnell gefahren. 

Aber ganz einfache Gegenfrage:

Dann sag mir mal, woher die Leute, die nun z.B. auf eine Hauptstraße abbiegen, wissen sollen, wie schnell gefahren werden darf, wenn kein Schild die Geschwindigkeit wiederholt, aber vorher ein Schild die grundsätzliche Geschwindigkeit von 50 oder 100km/h begrenzt hat? Merkst du was?

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AntonAntonsen  26.09.2017, 18:14
@TechnikSpezi

Das kann ich verstehen, weil es nämlich eine endlose Suche wäre.

Herzlichen Glückwunsch zur fehlerfrei bestandenen Prüfung. Ich biete dir darüber hinaus noch jahrelang angeeignetes Verkehrsrechtswissen.

Offensichtlich unterliegt sogar dein Fahrlehrer diesem Irrtum. Wenn du mir nicht glaubst, dann vielleicht Google:

https://www.google.de/search?q=geschwindigkeitsbegrenzung+kreuzung+einm%C3%BCndung&oq=geschwindigkeitsbegrenzung+kreuzung+einm%C3%BCndung&aqs=chrome..69i57.2433j0j8&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Zu deiner Gegenfrage:
Abbiegende Fahrzeuge stellen noch mal einen Spezialfall dar.
Ortsunkundige können das nicht wissen, weshalb ein gegen sie verhängtes Bußgeld unrechtmäßig wäre. Das liegt aber nicht daran, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben war, sondern daran, dass ihnen die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mitgeteilt wurde.
Ortskundigen dagegen kann im Einzelfall unter Umständen unterstellt werden, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu kennen. Dann können sie dafür auch bestraft werden.

Zitat aus:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten.

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TechnikSpezi  26.09.2017, 23:19
@AntonAntonsen

Wir ja immer besser.

Ich habe das genau so gelernt und deine Argument, dass ortskundige es wissen können, bringt nichts, weil nicht ortskundige Personen es trotzdem nicht wissen und zu schnell fahren.

Wie zum Henker stellst du dir das denn vor? Besonders, wenn man geblitzt wird?! Denkst du echt, dass man das einfach wissen sollte und ansonsten immer vor Gericht muss, um zu beweisen, dass man das nicht wissen konnte bzw. gewusst hat und man dann Recht bekommt?

Es gibt ganz klare Regeln auf der Straße und überall auch klare Regeln, wie schnell gefahren werden darf. Völlig egal, ob du dich dort auskennst oder nicht. Die Tempolimits sind nicht nur aus Spaß da. Es ist ebenso auf einer Autobahn. Woher sollen Leute, die frisch von einem Beschleunigungsstreifen wissen, wie schnell sie fahren dürfen? Vor allem kennt man sich auf den Autobahnen erst recht oft nicht aus. 

Dort muss auch ein Schild wiederholen. Ansonsten fährst du ja auf und darfst unbegrenzt fahren. Nur, dass es auf der Autobahn sicherlich auch mal einige Meter mehr sein können, bis das Schild kommt, was ja auch Sinn ergibt.

Dein Link sagt mir nur, dass wir scheinbar beide richtiges erzählen. Dort steht ja sogar "Schwierige Fälle" und genau das Beispiel von mir wird ebenso verwendet. 

Ich könnte mir nur vorstellen, dass das zum einen etwas damit zu tun haben kann, dass in dem Falle der Blitzer noch vor dem Wiederholungszeichen stand oder sonst was. Aber ich bin ehrlich:

Ich glaube lieber meinem Fahrlehrer und den über 1000 Fragen meiner Prüfung als den paar Sätzen aus dem Internet. 

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AntonAntonsen  27.09.2017, 02:51
@TechnikSpezi

Na super, du glaubst also lieber deinem Fahrlehrer als den Gesetzen oder richterlichen Urteilen. Das macht dich ja total glaubwürdig --- nicht!!!

Ich habe doch gesagt, dass abbiegende Fahrzeuge einen Sonderfall darstellen und dass dabei zwischen ortskundigen und nicht ortskundigen Verkehrsteilnehmern unterschieden werden muss. Das ist aber gar nicht das Kernthema.

Du beziehst dich u.a. auf geradeaus fahrende Fahrzeuge. Das Urteil des OLG Hamm besagt ganz klar, dass eine Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht aufhebt:

Zitat:

Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, gilt eine Streckenvorschrift nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung -oder Straßenkreuzung. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247).

http://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htm

Die entsprechende Vorschrift in der StVO ist Anlage 2 Nr. 55.

Ich habe dir jetzt diverse Quellen zur Verfügung gestellt. anhand derer du meine Meinung  nachvollziehen kannst. 

Du dagegen hast bisher keine einzige Quelle genannt, außer deiner eigenen Meinung und der deines Fahrlehrers. Diese Meinungen sind anhand objektiver Quellen nicht nachvollziehbar.

Ohne Quellennachweis bin ich nicht bereit, deine Meinung zu akzeptieren und ich glaube, der eigenständig denkende, neutrale Leser wird sich anhand der bisherigen Argumente sein eigenes Urteil bilden können.

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TechnikSpezi  27.09.2017, 10:07
@AntonAntonsen

Genau, du hast mich richtig verstanden ;)

Ganz einfaches Ding:

Ich habe mich erst vor kurzem für den A2 Führerschein angemeldet. Ich werde aufgrund der andere Klasse sowieso auch einen anderen Fahrlehrer bekommen. Dann werde ich das hier nochmal aufgreifen und bin mir sicher, dass ich nicht unrecht habe. 

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claushilbig  04.10.2017, 02:04
@TechnikSpezi

Es gibt ganz klare Regeln auf der Straße

Ja - aber es gibt eben auch die klare Regel, dass Streckenverbote durch Einmündungen nicht aufgehoben werden!

Diese Regel steht in der StVO Anlage 2 Nr. 55 (Gliederung von mir eingefügt):

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn

  • das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn
  • das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
  • Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

Eine Einmündung erfüllt keine dieser drei Bedingungen - und wenn Dein Fahrlehrer Dir etwas anderes beigebracht hat, sollte er schleunigst seine Lizenz zurück geben!

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claushilbig  04.10.2017, 02:14
@TechnikSpezi

Denkst du echt, dass man das einfach wissen sollte und ansonsten immer vor Gericht muss, um zu beweisen, dass man das nicht wissen konnte bzw. gewusst hat und man dann Recht bekommt?

Ja, genau so ist es - auch wenn es blödsinnig erscheint, das ist die Rechtslage!

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TechnikSpezi  04.10.2017, 13:31
@claushilbig

Habe noch einen Freund gefragt, der zur gleichen Zeit und in einer anderen Fahrschule den Führerschein gemacht hat. Er sagte genau das gleiche wie ich, dass die Einmündungen und Kreuzungen das aufheben. Aber wie gesagt, ich werde in kürze meinen Motorradführerschein machen und dafür muss ich das ja genauso wissen. Ich werde extra nochmal nachfragen, und das bei definitiv einem anderen Fahrlehrer, weil mein alter nur Klasse B macht.

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claushilbig  19.02.2018, 20:58
@TechnikSpezi

"Er sagte genau das gleiche wie ich, dass die Einmündungen und Kreuzungen das aufheben."

Wenn das so wäre, müsste es eine entsprechende Regel in der StVO geben, die gibt es aber nicht.

Es gibt nur, wie schon einmal zitiert, im Gegenteil die Regel der StVO Anlage 2 Nr. 55, die eben ganz klar und ausdrücklich sagt, dass Kreuzungen oder Einmündungen die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufheben.

Der zitierte Text sagt aus, dass es genau 2 Fälle gibt , in denen Geschwindigkeitsbegrenzungen "automatisch" enden, und das sonst (also in allen andern Fällen außer den genannten) ein explizites Schild nötig ist. Und Kreuzungen oder Einmündungen sind eben bei diesen beiden Ausnahmen nicht genannt, also beenden sie die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht.

Um das zu erkennen, muss  man nur "sinnerfassen Lesen" können!

Und wenn auch Dein neuer Fahrlehrer anderer Meinung ist, dann widespricht das dem Gesetzestext und der gängigen Rechtsprechung - leider wäre er aber damit nicht der einzige Fahrlehrer, der faktisch Falsches unterrichtet ...

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Kommt auf die vorherige Ausschilderung an:

  • "normale" Geschwindigkeitsbegrenzung (rundes Schild, roter Rand, innen weiß mit schwarzer "30"):

Das ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn man die Strecke verlässt - nach dem Abbiegen darfst Du also wieder die "normale" Geschwindigkeit (innerorts 50, außerorts 100) fahren.

  • "Tempo-30-Zone" (Quadratisches Schild, mit Abbildung des oben beschriebenen Schildes und darunter dem Wort "ZONE"):

Zonen gelten auch nach dem Abbiegen weiter, bis zum ausgeschilderten Ende der Zone - Du darfst also weiterhin nur 30 fahren.

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

Wenn es ein "einfaches" 30er-Schild war, dürfte das Streckenverbot durch Verlassen der selbigen aufgehoben sein, Du kannst also 50 (innerorts...) fahren oder Du warst in einer Tempo-30-Zone, dann enden die 30 erst mit expliziter Aufhebung durch ein Schild.

So lange es nicht aufgehoben wird nur 30 das ist nicht nur die Strasse das ist der ganze Bereich der mehrer Strassen umfassen kann den das wird nicht durch Kreuzungen aufgehoben .

Bild  - (Auto, Deutschland, Führerschein)