Wie üblich ist Probearbeiten?

4 Antworten

Das ist eine Unsitte die sich in der Generation "Praktikum" etabliert hat. Womöglich noch ohne Lohn. Dafür gibt es ja im Arbeitsrecht die Probezeit. Das sollte ausreichend ein, neue Mitarbeiter einzuschätzen.

Wenn man sich erstmalig nach der Schule ohne jegliche Berufserfahrung "blind" bei verschiedensten Unternehmen bewirbt , könnte 1 - max. 3 Tage "Probearbeit" zu Beginn an durchaus mal recht hilfreich zum ersten Kurzbeschnuppern sein .

Unentgeltlich darf Probearbeit da aber nur vorgeschaltet werden , wenn der potenzielle Aspirant in dieser Phase zu keinerlei tatsächlich gewinnbringender Betätigung aufgefordert wird , sondern sich das ganze im reinen Mitlauf erst mal nur ansehen soll .

Ansonsten ist orts- / und marktübliche Aufwandentschädigung / Entlohnung für die auf betrieblich geforderte Einsatzleistung zumindest in Höhe des Mindestlohns fällig .

Bei freiwilligen Praktika unter 3 Monaten zuvor festgelegter Dauer oder schulischen Pflichtpraktika gilt die Vergütungspflicht nach dem Mindestlohngesetz leider auch nicht .

So weit mal in der Kurzfassung .

Mittlerweile ist es tatsächlich üblich, vor allem, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht.

Wenn der Betrieb weiss, dass du VZ arbeitest, geht es evtl. auch, dass du nur 1 oder 2 Tage probearbeitest. Klär es dann mit dem Betrieb.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Vielleicht würde es reichen, wenn du zwei Tage Probearbeiten gehst. Dann kann man dich auch einschätzen und du weißt wie der Betrieb läuft.