Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
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Wie sieht es mit Aufnahmen von Personen aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das bloße Fotografieren oder Videografieren von Personen ist erstmal keine Straftat, jedoch hat der Abgebildete einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Videografieren mit Tonaufnahmen hingegen sind nach §201 StGB nicht erlaubt.

Was ebenfalls nicht erlaub ist, ist das Teilen bzw. Veröffentlichen der Aufnahmen (siehe §§22,33 KunstUrhG). Wenn also die Bilder von der Nachbarin mit dem Ziel gefertigt werden, sie in einer Gruppe zu verbreiten, ist dies nicht erlaubt.

In der Mietswohnung abhören geht überhaupt nicht, siehe hier auch wieder §201 StGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Singvogelnest 
Fragesteller
 01.02.2022, 09:31

Danke für die Antwort, eigentlich sollten diese Aufnahmemöglichkeiten schon verboten sein, denn es geht dabei dann auch nicht um Personen die einer berechtigten Berufsgruppe zuzuordnen sind.

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Dommie1306  01.02.2022, 11:14
@Singvogelnest

Sehe ich auch so. Gehe aber auch davon aus, dass der Gesetzgeber das auf dem Schirm hat...

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Singvogelnest 
Fragesteller
 16.10.2022, 10:35
@Dommie1306

Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat! Hätten Sie eigentlich wissen müssen.

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Dommie1306  16.10.2022, 13:35
@Singvogelnest

Ich frag nach der Quelle, weil deine Behauptung falsch ist. Das Fotografieren eines anderen ist, außer bei bestimmen Umständen, erlaubt.

Gibt dazu dutzende Seiten, die meine Aussage belegen, z.B. hier wird es schön Paragraph für Paragraph aufgedröselt:

https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB).
Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).

Daher gebe ich dir zwei Ratschläge mit:

    Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat! 

    Wenn du mit irgendwelchen (falschen) Behauptungen kommst, immer eine Quelle mit angeben. Das macht dich glaubwürdiger.

    2.

    Hätten Sie eigentlich wissen müssen.

    Wenn du sowas schreibst, erst informieren, ob du wirklich Recht hast - sonst wirds, wie in dem Fall, richtig peinlich für dich ;-)

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    Singvogelnest 
    Fragesteller
     16.10.2022, 18:20
    @Dommie1306

    Aus welchem Grund sollte die Gesellschaft Smartphone sonst irgendwelche Aufnahmen machen, wenn nicht aus Gründen der Verbreitung. Man schaue mal ins Internet, wie viele nicht eigene Aufnahmen dort vorhanden sind. Bezweifle, dass diese Personen stets eine Zustimmung dazu gegeben hätten.

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    Singvogelnest 
    Fragesteller
     16.10.2022, 18:23
    @Singvogelnest

    Oder natürlich sich selbst daran zu ergötzen, solche Personen gibt es ja leider auch, so wie BVB Dortmund schon schrieb, meist bekommen die Personen das nicht einmal selber mit, das Recht auf Menschenwürde und das Eigentum sollte aber auch da bestehen.

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    Dommie1306  16.10.2022, 20:37
    @Singvogelnest

    Du bist mir die Quelle schuldig, die das Fotografieren von Personen verbietet.

    Dein Kommentar war:

    Das Aufnehmen einer Person, ist bereits eine Straftat! Hätten Sie eigentlich wissen müssen.

    Ich bitte dich um eine Quelle, welche deine (falsche) Behauptung belegt oder direkt um den Gesetzestext, der das Aufnehmen einer Person verbietet.

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    Dommie1306  17.10.2022, 15:11
    @Singvogelnest

    ES IST NICHT VERBOTEN! Wie oft denn jetzt noch. Nenn mir eine Quelle, nach der das Fotografieren verboten ist. Meine Fresse, du stellst eine Behauptung auf und kannst diese trotz mehrfacher Nachfrage nicht belegen (weil es eben komplett falsch ist, was du sagst)!

    DAS ist "echt schade".

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    Sieht gut aus, wird immer wieder gerne gemacht und auch verdeckt.

    Die Betroffenen erfahren es meistens nie.

    Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
    Singvogelnest 
    Fragesteller
     16.10.2022, 10:36

    Ja leider, aber das Aufnehmen einer anderen Person ist schon eine Straftat!

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