Wie schreibe ich eine gewerbliche Umsatzsteuer Erklärung?


07.05.2024, 18:13

übrigens ich hatte in den jahren 2020 und 2021 keine einnahmen mit dem gewerbe deshalb habe ich das abgemeldet

3 Antworten

So wie es aussieht, hast du scheinbar weder ein Gründungsseminar noch einen Steuerberater aufgesucht...

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die Gewinnermittlung. Darin gibst du deine Betriebseinnahmen sowie deine Betriebsausgaben an. Nach Saldierung der beiden Sachen hast du deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb, der in die Anlage G der Einkommensteuererklärung gehört.

In den Umsatzsteuervoranmeldungen meldest du deine Umsatzsteuer an (erhälst du ja von Kunden) sowie deine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen (Wenn du was einkaufst/Leistungen von anderen Unternehmern beziehst).

Voranmeldungszeitraum ist grds. das Kalendervierteljahr (also für Jan - März wäre am 10.04. abzugeben usw.). Bei Dauerfristverlängerung dagegen hast du jeweils immer einen Monst mehr Zeit für die Abgabe.

Das Gleiche (inhaltlich, was anzumelden ist) gilt auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Die fasst das Ganze Jahr zusammen im Gegensatz zu den Voranmeldungen und ist immer zu einem bestimmten Termin abzugeben - Bei verspäteter Abgabe können, wie bei allen Steuererklärungen/Voranmeldungen , Verspätungszuschläge eine Folge sein.

Und wie du die erstellst: Am Besten über Elster.de. Dort sind die Formulare dafür drin.

Und zu deinem Nachtrag wegen der Abmeldung: Hast du das auch dem FA mitgeteilt? Dort würde dann eine Betriebsaufgabe durchgeführt und ein Aufgabegewinn (bei dir 0€ würde ich sagen) ermittelt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden nur für das laufende und vorherige Jahr angefordert. Für ältere Zeiträume musst du die Umsatzsteuer-Erklärung abgeben. Sieh nochmal genau nach, was man von dir haben will.

Grundsätzlich bist du zumindest für die Jahre, in der du eine gewerbl. Tätigkeit ausgeübt hast, verpflichtet eine Einkommensteuererklärung, eine Gewinnermittlung und eine Umsatzsteuererklärung pro Kalenderjahr abzugeben.

Du bist als Gewerbetreibender verpflichtet, die Erklärungen elektronisch zu übermitteln. Dafür solltest du bereits einen ELSTER Account haben https://www.elster.de/eportal/start

Da du allem Anschein nach keine Ahnung hast, wäre es auf jeden Fall anzuraten, dass du dir einen Steuerberater ins Boot holst.

Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.


Giota210  07.05.2024, 18:33
vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag

Das war bis 2019 so. Ab 2020 sind es 22.000€ Umsatz maximal im Vorjahr. Und die Kleinunternehmerregelung muss auch beantragt werden (Das ist man nicht automatisch).

Angesichts dessen, dass der FS aufgefordert wurde Voranmeldungen abzugeben (Das sollen Kleinunternehmer grds. nicht. Nur im Ausnahmefall, was eigtl. nur mehr oder weniger bei Auslandsumsätzen der Fall ist), würde ich sagen, dass er beim FA nicht als Kleinunternehmer gilt.

Auch sind KU nicht wirklich von der Umsatzsteuer befreit. Sie wird einfach nur nicht erhoben - Kleiner, aber feiner Unterschied.

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Mungukun  07.05.2024, 18:40

Kleinunternehmer sind trotzdem verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, § 18 Abs. 3 UStG.

Diese sind nur von den Voranmeldungen, nicht jedoch von der Jahreserklärung befreit.

Im übrigen liegt die Grenze inzwischen (seit 2020) bei 22.000 € statt 17.500 €.

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