Wie relevant ist ein Schweigegelübde im deutschen Recht?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Angeklagte muss sich im Prozess gar nicht äußern. Er hat allerdings auf Nachfrage Angaben zu seinen Personalien zu machen.

Die Berufung auf ein Schweigegelübde dürfte an dieser Stelle nicht vor einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 111 OWiG) schützen.


caged 
Fragesteller
 11.12.2018, 16:23

am meisten interessierte mich, wie verfahren würde, wenn unklar ist, ob der Angeklagte überhaupt kommunizieren kann. Würde man dann eine Begutachtung veranlassen, die darüber entscheidet, ob die Person zurechnungsfähig ist?

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RobertLiebling  11.12.2018, 16:34
@caged

Wer hör- oder sprachbehindert ist, hat i.d.R. einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis, mit dem er das nachweisen kann.

Dann ist § 186 GVG zu beachten.

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Der Angeklagte in einem Strafprozess hat auch das Recht zu lügen und darf schweigen. Die Anklage muss seine Schuld beweisen.

er verweigert einfach die aussage


caged 
Fragesteller
 10.12.2018, 16:00

Was wenn unklar ist, ob eine Aussage möglich wäre? In England wurde 1806 eine Kuh der Hexerei bezichtigt und verurteilt. Ob wohl die Kuh in den Augen der Engländer auch die Aussage verweigert hat..

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Rohopium  10.12.2018, 16:00
@caged

ob du wohl 1806 nicht mit 2018 vergleichst?

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Judith171  10.12.2018, 16:01

Hallo Caged :-)

ein Angeklagter muss nicht aussagen.

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caged 
Fragesteller
 11.12.2018, 16:19
@Judith171

hi! ich habe das glaube ich zu wenig in der Frage herausgestellt: es interessierte mich am meisten wie das aufgenommen wird, wenn unklar ist ob der Angeklagte überhaupt sprechen kann. Dann wäre es ja sinnlos denjenigen überhaupt zu fragen und das würde womöglich anders aufgenommen, als wenn man davon ausginge, die Aussage würde absichtlich verweigert. Aber ich vermute dann würde man die Person psychologisch begutachten lassen und evtl für unmündig erklären?

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Judith171  11.12.2018, 16:46
@caged

Die Person kann dann immer noch schreiben.

Und wenn er nie sprechen konnte, wäre ihm mind. der Gebärdensprache geläufig.

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Er dürfte sich schriftlich äußern.

Abgesehen davon gibt es ein Aussageverweigerungsrecht.

Ein Angeklagter in einen Strafprozess muss sich nicht zum Sachverhalt äußern. Lediglich Angaben zur Person müssen gemacht werden. danach kann er schweigen.