Wie kann man seinen zweiten Vornamen streichen lassen?

6 Antworten

Also zuständig ist das Standesamt deiner Wohnsitzgemeinde.

Einen zweiten Vornamen, der einem einfach nur nicht gefällt, kann man NICHT ablegen.

Dazu muss ein sehr wichtiger Grund vorliegen. In der Regel gilt das für Namen die extremst schwer auszusprechen oder zu schreiben sind, oder dich lächerlich machen würden.

Ein Max Manuel Mustermann behält seine beiden Vornamen bis er in die Kiste steigt.

Eine Wolke Hegenbarth könnte sicher unter entsprechenden Nachweisen o.ä. ihren Vornamen ändern lassen, wenn sich die Leute stets und ständig über diesen lustig machen, und sie psychisch darunter leidet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Änderung von Familien-und Vornamen

-NamÄndG- in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz -NamÄndVwV- darf ein Name von der zuständigen Behörde nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Beständigkeit der Namensführung hat gerade bei Personen, die ihren Namen über erhebliche Zeit hinweg im Rechtsleben geführt haben, hohes Gewicht. Bei Prüfung ob ein wichtiger Grund für die begehrte Namensänderung vorliegt, ist deshalb generell ein strenger Maßstab anzulegen.

Das machst du bei dem Standesamt in deinem Wohnort

Namen dienen ja auch der (nachträglichen) Identifizierung, auch wenn man ein besterEhrenmann ist.

Deshalb sind die Bedingungen eher streng.

Du kannst nur zu deinem örtlichen Standesamt mit Aussicht auf Erfolg gehen, wenn ein Name wirklich eine "Zumutung" wäre.

Beispiel: Ein Wilhelm Adolf Fliegenschiss darf durchaus einen seiner Vornamen tilgen lassen.

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, wo Du gemeldest bist.

Die müssen entscheiden.

Für den Alltag - auch für die Eintragung im Telefonbuch- brauchst Du aber nur den Vornamen zu verwenden, der Dir zusagt, den anderen läßt Du einfach weg.

Zuständig für Namensänderungen ist das für deinen Wohnsitz zuständige Standesamt.